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(7) Im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten können beliebige Fächer zusätzlich
als Wahlfächer belegt und sowohl Studien- als auch Prüfungsleistungen
hierzu erbracht werden. Es können nur solche Fächer belegt werden,
in denen der Student weder im Rahmen der Vorprüfung noch in der
Hauptprüfung geprüft worden ist.
/8) Wird ein zusätzlich belegtes Fach im Sinne der Prüfungsordnung erfolgreich
abgeschlossen, so steht dem Studenten die Eintragung des Faches
und der erreichten Note in sein Zeugnis frei, sofern dieses noch nicht ausgestellt
worden ist. Derartige zusätzlich belegte Fächer sind im Zeugnis durch
Fußnoten auszuweisen. Es ist zu vermerken, daß diese Noten in der Gesamtnote
nicht berücksichtigt sind. Sinngemäß ist zu verfahren, wenn während
des Studiums die fakultative Teilnahme an Studienleistungen gestattet
ist.
83
Praktische Studienphase
Die Ableistung und Anerkennung der praktischen Studienphase ist in der
Praxisordnung geregelt.
54
Verantwortung
Der Fachbereichsvorsitzende ist zuständig für die Einhaltung der Studienordnung.
85
Qualität der Lehre
Mindestens einmal im Jahr findet eine Didaktik-Konferenz statt, die aus Verretern
aller betroffenen Gruppen (Dozenten, Mitarbeiter, Studenten) gebildet
wird. In ihr sollen die Lehrinhalte, der Vortragsstil, Wünsche, Kritik und Verbesserungsvorschläge
bezüglich Vorlesungen, Übungen und Seminaren
diskutiert werden. Der Fachbereichsrat wählt aus dem Kreise der Professoren
je einen Beauftragten für das Grund- und Fachstudium. .Diese.sind für
die Organisation und Leitung der Konferenz verantwortlich. Auf Antrag von
Betroffenen kann jederzeit eine Didaktik-Konferenz einberufen werden.