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B. Prüfungsordnung
8 1 Dauer und Gliederung des Studiums
8 2 Studien- und Prüfungsleistungen
3 3 Prüfungsausschuß
4 Prüfer .
5 Zulassungsverfahren
6 Anmeldung zur Prüfung
7 Studienleistungen und Hilfsmittel
„8 Prüfungsfächer
$ 9 Diplomarbeit
8 10 Durchführung der Prüfungen
811 Beurteilung der Prüfungsleistungen
812 Anrechnung von anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
8 13 Prüfungswiederholungen
8 14 Termine und Hilfsmittel
$ 15 Bewertung
$ 16 Bestehen
$ 17 Täuschung, Nichtteiinahme
8 18 Entschuldbare Nichtteilnahme
$ 19 Verlust des Prüfungsanspruchs
$ 20 Zeugnisse
821 Ungültigkeit der Diplom-Vorprüfung und der Diplomprüfung
822 Hochschularade
Übergangsregelung
(1) Die vorliegende Studien-, Prüfungs- und Praxisordnung gilt für alle Studenten,
die ihr Studium mit Beginn des WS 93/94 im Fachbereich GIS der
HTW des Saarlandes begonnen haben.
(2) Die Studenten, die ihr Studium vor dem WS 93/94.im Fachbereich GIS
der HTW begonnen .haben, unterliegen nicht den Regelungen der. vorliegenden
Ordnungen, sondern der bisherigen Studien- und Prüfungsordnung
des Fachbereichs GIS mit Ausnahme des in der.Anlage zur Studienordnung
festgelegten Fächerkatalogs. Diese Regelung gilt jedoch höchstens für Prüjungen
bis 1997.
(3) In Sonderfällen können durch den Fachbereichsrat besondere Regelungen
getroffen werden.