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Dauer
(1) Voraussetzungen für die Zulassung zum Praxissemester ist die bestandene
Vorprüfung und der erfolgreiche Abschluß von drei Pflichtfächern des
2. Studienjahres und den in der Studienordnung festgelegten Studienarbeiten
des 2. Studienjahres.
(2) Das Praxissemester dauert 23 Wochen. Während des Praxissemesters
werden die Studierenden regelmäßig von der Hochschule fachlich betreut.
Das Praxissemester wird in der Regel im Sommersemester nach dem zweiten
Studienjahr absolviert und gliedert sich in:
a) Einführungsseminar mit Kolloquium,
b}) monatlich stattfindendes Seminar an der HTW mit den betreuenden Professoren,
c) praktische Tätigkeit von 22 Wochen,
d} Abschlußseminar mit Vortrag der Studenten über ihre Tätigkeit mit Vorlage
der Praktikumsberichte.
IH. Übergansregelung und Inkrafttreten
(1) Die vorliegende Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studenten, die
nach dem Inkrafttreten dieser Ordnung im Fachbereich Bauingenieurwesen
der HTWdS das Studium des Bauingenieurwesens beginnen oder später in
ein Studienjahr eintreten, in dem diese Ordnung gilt.
(2) Studenten, welche ihr Studium vor dem Inkrafttreten dieser Ordnungen
m Fachbereich Bauingenieurwesen der HTWdS begonnen haben oder denen
Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen nach PrO $ 23 anerkannt
werden, die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnungen an anderen
Hochschulen erbracht wurden, unterliegen nicht den Regelungen der vorjegenden
Studien- und Prüfungsordnungen, sondern der bisherigen
Studien- und Prüfungsordnung in der Fassung vom 18. Juli 1979 mit nachfolgenden
Änderungen durch Senatsbeschlüsse einschließlich den Rege-‚ungen
durch die zugehörige Anlage Bl. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuß
im Rahmen des Anerkeänungsverfahrens nach Anhörung
des betroffenen Studenten.
3) Sämtliche Bestimmungen der Übergangsregelung erlöschen mit dem
etzten Prüfungstermin Herbst 2000.