Full text : 1993 (0037)

X
Ju

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Zeugnisse

Über die Vorprüfung und Abschluß werden entsprechend den Regelungen
der Prüfungsordnung Zeugnisse ausgestellt.

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Lehrangebote

(1) Studienfächer sind Pflichtfächer und nach Maßgabe des Fachbereichs
Nahlpflichtfächer. Pflichtfächer und gewählte Wahlpflichtfächer sind Prüjungsfächer.
 Wahlpflichtfächer und Wahlfächer ermöglichen eine individuel-'@
 Schwerpunktbildung im Studium.

'2) Während des Fachstudiums sind mindestens zwei Wahlpflichtfächer von
nsgesamt 3 Jahreswochenstunden erfolgreich abzuschließen.
/3) Wahlfach kann prinzipiell jedes an der HTW angebotene Fach sein, das
weder Pflichtfach noch gewähltes Wahlpflichtfach der gewählten Fachrichtung
 ist.

4) Die Studienfächer und der Studienverlauf ergeben sich aus dem Fächerkatalog
 in der Anlage.

(5) Mit der Einschreibung oder Rückmeldung zum jeweiligen Studienjahr
belegt der Student die Pflichtfächer und die vorgeschriebene Zahl der Wahlpflichtfächer,
 sofern eine Belegung der Wahlpflichtfächer vorgesehen ist. Bei
Belegung der Wahlpflichtfächer kann bis spätestens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn
 die Belegung geändert werden. Hat der Student im betreffenden
 Studienjahr nach Maßgabe zwischen mehreren Studienrichtungen
zu wählen, so kann die Wahl der Studienrichtung bis spätestens vier Wochen
 nach Vorlesungsbeginn geändert werden. Nach diesem Zeitpunkt ist
die Belegung für das laufende Studienjahr bindend.

(6) Es können im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten beliebige Fächer
als Wahlfächer belegt und sowohl Prüfungs- als auch Studienleistungen
hierzu erbracht werden. Es können nur solche Fächer belegt werden, In
denen der Student im Rahmen der Vor- und Abschlußprüfung noch nicht
geprüft worden ist.
(7) Wird ein zusätzlich belegtes Fach im Sinne der Prüfungsordnung erfolgreich
 abgeschlossen, so steht dem Studenten die Eintragung des Faches
und der erreichten Note in sein Zeugnis frei, sofern dieses noch nicht ausgestellt
 ist. Derartige zusätzlich belegte Fächer sind im Zeugnis durch Fußnote
auszuweisen. Es ist zu vemerken, daß diese Noten in der Gesamtnote
            
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