Full text : 1993 (0037)

— 360 —

Studienordnung
des Fachbereichs Bauingenieurwesen (Bl)
der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
(HTWdS)

(laut Beschluß des Senats vom 21. Juli 1993)

Gliederung

i. Allgemeine Regelungen
$ 1 Studienziel
$ 2 Dauer und Gliederung des Studiums
R 3 Studien- und Prüfungsleistungen
4 Zeugnisse
5 5 Lehrangebote
S 6 Einhaltung der Studienordnung
S 7 Didaktik-Konferenz
Il. Praktische Studienphase
8 8 Zielsetzung
8 9 Inhaltliche Gestaltung
8 10 Stellennachweis
811 Dauer
ll. Übergangsregelung und Inkrafttreten

Vorbemerkung:
Die Bezeichnung von Personen in dieser Studienordnung gilt gleicherma-Ben
 für Frauen und Männer.

1. Allgemeine Regelungen

81
Studienziel

Das Studium des Bauingenieurwesens an der Hochschule für Technik und
Wirtschaft (HTWdS) vermittelt durch die Verbindung von Wissenschaft und
Praxis eine praxisbezogene Bildung und bereitet den Studenten auf sein
späteres Tätigkeitsfeld vor. Der Student soll sich dem jeweiligen Studien-
            
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