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(7) Die Ausgabe des Themas der Diplomarbeit ist dem Prüfungsausschuß
vor Beginn der Arbeit anzuzeigen. Das Thema kann der Studierende nur
ainmal — binnen 14 Tagen ab Ausgabedatum — zurückgeben.
(8) Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit — von Themensteliung bis Abgabe
— beträgt 3 Monate. Auf Antrag des Bearbeiters kann mit Zustimmung
des Betreuers der Prüfungsausschuß diese Zeit um insgesamt sechs Wochen
verlängern bei Vorliegen von Gründen, die der Bearbeiter nicht zu vertreten
hat.
(9) Die Diplomarbeit sowie die Studienarbeiten können auch in Form von
Gruppenarbeiten zugelassen werden, wenn die Bewertung der individuellen
Leistung sichergestellt werden kann. Studienarbeiten und die Diplomarbeit
Können mit einer Präsentation verbunden sein.
10) Bei Abgabe der Diplomarbeit hat der Kandidat schriftlich zu versichern,
daß er die Arbeit selbständig verfaßt und keine anderen als die angegebenen
Hilfsmittel benutzt hat. Alle Ausführungen, die wörtlich oder sinngemäß
der Literatur 0.ä. entnommen wurden, sind eindeutig zu kennzeichnen.
Diplomzeugnis
(1) Nach Beendigung des Fachstudiums (s. 8 2 (4) Studienordnung) wird ein
Diplomzeugnis erstellt, in das die Endnoten der Einzelprüfungen des Fachstudiums
nach Anlage Ziff. 2, Thema und Bewertung der Diplomarbeit, den
Namen des Betreuers sowie die Bestätigung über eine erfolgreiche Teilnahme
an der praktischen Studienphase einzutragen sind. Darüber hinaus
wird die Gesamtnote der Abschlußprüfung gemäß & 18 eingetragen.
(2) Auf Wunsch des Studenten können in das Zeugnis auch Wahlfächer aufgenommen
werden; sie müssen als Wahlfächer gekennzeichnet sein und
oleiben bei der Berücksichtigung des Gesamtergebnisses unberücksichtigt.
Wahlfach kann jedes an der HTWdS angebotene Fach sein, das weder
Pflichtfach noch gewähltes Wahlpflichtfach der gewählten Fachrichtung ist.
3) Auf Antrag beim Prüfungsamt erhält der Student eine Bescheinigung
über die bis dato erbrachten Leistungen.
(4) Das Diplomzeugnis wird vom Fachbereichsvorsitzenden und vom Rektor
unterzeichnet und mit dem Siegel der HTWdS versehen. Als Tag des Bestehens
ist der Tag einzusetzen, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht
Norden ist.
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