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sitzenden zu unterzeichnen und mit dem Siegel des Fachbereichs zu versehen.
Als Tag des Bestehens der Prüfung ist der Tag einzusetzen, an dem die
letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist.
1. Abschlußprüfung
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Ziel der Abschiußprüfung
Durch die Abschlußprüfung soll festgestellt werden, ob der Student mit seiner
individuellen Leistung das Ziel des Studiums gemäß $ 56 Abs. 1 FhG
arreicht hat.
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Bestandteile der Abschlußprüfung
1) Die Abschlußprüfung besteht aus der Hauptprüfung und der Diplomarbeit.
2) Die Hauptprüfung umfaßt alle Pflichtfächer des Fachstudiums und die
vorgeschriebene Mindestzahl von zwei Wahlpflichtfächern. Die Art der Prüfung
der Pflichtfächer ist in der Studienordnung festgelegt, die Art der Prüjung
der Wahlpflichtfächer wird beim Aushang der Wahlpflichtfächer zum
Vorlesungsbeginn bekanntgegeben.
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Anmeldung zur Hauptprüfung
(1) Zur erstmaligen Prüfung in jedem Fach des Fachstudiums meldet sich
der Studierende spätestens vier Wochen vor dem Ende der Vorlesungszeit
beim Prüfungsamt an, wenn er den nächstfolgenden Prüfungstermin wahrnehmen
will.
(2) Ein Rücktritt von dieser Meldung ist einmal möglich. Die Abmeldung erfolgt
durch Nichtteilnahme an der Fachprüfung.
(3) Bei Nichtteilnahme oder Nichtbestehen einer Prüfung ist der Kandidat
zwangsläufig zum nächstmöglichen Prüfungstermin gemeldet, dies gilt nicht
für entschuldigte Nichtteilnahme im Sinne von & 25 (4).
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Studienleistungen
(1) Wahlpflichtfächer werden jährlich vom Fachbereichsrat festgelegt und 2
Wochen vor Vorlesungsbeginn des Studienjahres durch Aushang bekannt-Jegeben.