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Versicherungspflicht
Es besteht Sozialversicherungsfreiheit nach dem Urteil des Bundessozialgerichts
vom 17. Dezember 1980 — 12 RK 10/79 und 12 RK 3/80.
Die Versicherungsfreiheit als Arbeitnehmer schließt aber nicht die Versicherungspflicht
in der Krankenversicherung der Studenten aus, so daß auf
die Praxis-Studenten 8 165 Abs. 1 Nr. 5 RVO Anwendung findet. Soweit
allerdings für die Praxis-Studenten bei Beginn des Praxis-Studiensemesters
Anspruch auf Familienkrankenpflege besteht, sind sie
gemäß $ 175 Nr. 3 RVO von der Krankenversicherungspflicht befreit (Einkommensgrenze),
Unfallversicherung besteht kraft 8 539 Nr. 14 c, d RVO.
Die aufenthalts- und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für ein im
Ausland durchgeführtes. Praxis-Studiensemester sind vom Praxis-Studenten
selbst zu klären.
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Dauer
Das Praxis-Studiensemester dauert 26 Wochen. Innerhalb dieser Zeit kann
zwischen betreuendem Unternehmen und Praxis-Student eine Urlaubszeit
von maximal 10 Arbeitstagen vereinbart werden. Das Praxis-Studiensemester
beginnt am ______________Uundendetam nn,
Die ersten 4 Wochen gelten als Probezeit, in der beide Teile den Vertrag
lederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können. Eine
mehr als zweiwöchige (auch durch Krankheit bedingte) Abwesenheit verlängert
das Praxis-Studiensemester um den Zeitraum der Abwesenheit.
. . - ®
Das betreuende Unternehmen erklärt sich bereit, den Praxis Seen Mn t
vetrieblichen Aufgabenstellungen zu betrauen, die seiner en rende Ein
dienrichtung entsprechen. Dabei ergeben sich allerdings folg
schränkungen:
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Pflichten des betreuenden Unternehmens
Das betreuende Unternehmen erklärt sich weiter bereit,
!. in allen den Praxis-Studenten betreffenden Fragen der Ausbildung mit
dem Fachbereich bzw. mit dessen Beauftragten für das Praxis-Studiensemester
zusammenzuarbeiten.