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— die Organisation der begleitenden Lehrveranstaltungen.
Il. Übergangsregelung und Inkrafttreten
(1)Die vorliegende Studienordnung gilt für alle Studenten, die nach dem Inkrafttreten
dieser Ordnung im Fachbereich Elektrotechnik der Hochschule
für Technik und Wirtschaft des Saarlandes das Studium der Elektrotechnik
veginnen oder später in ein Studienjahr eintreten, in dem diese Ordnung gilt.
(2) Studenten, welche ihr Studium vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung im
Fachbereich Elektrotechnik der HTWdS begonnen haben oder denen Studienzeiten,
Studien- und Prüfungsleistungen nach PrO $ 11 anerkannt werden,
die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung an anderen Hochschulen ervracht
wurden, unterliegen nicht den Regelungen der vorliegenden Studienordnung,
sondern der bisherigen Studien- und Prüfungsordnung in der
Fassung vom 18. Juli 1979 mit nachfolgenden Änderungen durch Senatsbeschlüsse
einschließlich den Regelungen durch die zugehörige Anlage E.
Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuß im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
nach Anhörung des betroffenen Studenten.
(3) Sämtliche Bestimmungen der Übergangsregelung erlöschen am Ende
des 4. Studienjahres nach Inkrafttreten der neuen Ordnungen.
(4) Inkrafttreten:
Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Dienstvlatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken, 8. September 1993
Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Der Prorektor
Prof. Dr. Dirk Simons