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arworbenen Kenntnisse und Erfahrungen zu reflektieren und die erarbeiteten
Problemlösungen zu diskutieren. Die Praxis-Studenten sind zur Teilnahme
an den Lehrveranstaltungen verpflichtet.
Anerkennung des Praxis-Studiensemesters
Zur Anerkennung des Praxis-Studiensemesters müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
— Durchgehende Anwesenheit am Praxis-Studienplatz und erfolgreiche
Mitarbeit im betreuenden Unternehmen in dem in $ 12 festgelegten Zeitraum.
Das wird u.a. durch eine entsprechende Bescheinigung des betreuenden
Unternehmens nachgewiesen, die der Praxis-Student vorzulegen
hat. Eine Anerkennung kann nicht erfolgen, wenn das betreuende
Unternehmen den Studienvertrag aus Gründen gekündigt hat, die der
Praxis-Student zu vertreten hat;
— rechtzeitige Abgabe des Studienberichts und dessen Anerkennung;
— erfolgreiche Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen.
Der Erfolg des Praxis-Studiensemesters wird durch die Bescheinigung
nach 8 17 festgestellt.
Ss 19
820°
Beauftragter für das Praxis-Studiensemester
Die organisatorische Betreuung des Praxis-Studiensemesters erfolgt durch
einen im Fachbereich Elektrotechnik tätigen Elektroingenieur mit ausgewiesenen
arbeits- und verwaltungsrechtlichen Kenntnissen. Seine Aufgabe ist
im besonderen
— die Kontaktpflege zu betreuenden Unternehmen und Einrichtungen der
Wirtschaft mit dem Ziel, eine ausreichende Zahl von Praxis-Studienplätzen
sicherzustellen,
— die Unterstützung der Studenten bei der Suche und Auswahl eines
Praxis-Studienplatzes,
— die Kommunikation mit den Beauftragten der betreuenden Unternehmen,
— die Zulassung zum Praxis-Studiensemester,
— die Unterstützung der die Studenten während des Praxis-Studiensemesters
betreuenden Professoren/Lehrbeauftragten,
— die Überprüfung und Anerkennung des Studienvertrages,
— die Überwachung, Entgegennahme und Bearbeitung der Studienberichte,
— die Prüfung der fachlichen Eignung der Praxis-Studienplätze in Abstimmung
mit den betreuenden Professoren/Lehrbeauftragten,