Full text : 1993 (0037)

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arworbenen Kenntnisse und Erfahrungen zu reflektieren und die erarbeiteten
 Problemlösungen zu diskutieren. Die Praxis-Studenten sind zur Teilnahme
 an den Lehrveranstaltungen verpflichtet.

Anerkennung des Praxis-Studiensemesters
Zur Anerkennung des Praxis-Studiensemesters müssen folgende Voraussetzungen
 erfüllt sein:
— Durchgehende Anwesenheit am Praxis-Studienplatz und erfolgreiche
Mitarbeit im betreuenden Unternehmen in dem in $ 12 festgelegten Zeitraum.
 Das wird u.a. durch eine entsprechende Bescheinigung des betreuenden
 Unternehmens nachgewiesen, die der Praxis-Student vorzulegen
 hat. Eine Anerkennung kann nicht erfolgen, wenn das betreuende
Unternehmen den Studienvertrag aus Gründen gekündigt hat, die der
Praxis-Student zu vertreten hat;
— rechtzeitige Abgabe des Studienberichts und dessen Anerkennung;
— erfolgreiche Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen.
Der Erfolg des Praxis-Studiensemesters wird durch die Bescheinigung
nach 8 17 festgestellt.

Ss 19

820°
Beauftragter für das Praxis-Studiensemester
Die organisatorische Betreuung des Praxis-Studiensemesters erfolgt durch
einen im Fachbereich Elektrotechnik tätigen Elektroingenieur mit ausgewiesenen
 arbeits- und verwaltungsrechtlichen Kenntnissen. Seine Aufgabe ist
im besonderen
— die Kontaktpflege zu betreuenden Unternehmen und Einrichtungen der
Wirtschaft mit dem Ziel, eine ausreichende Zahl von Praxis-Studienplätzen
 sicherzustellen,
— die Unterstützung der Studenten bei der Suche und Auswahl eines
Praxis-Studienplatzes,
— die Kommunikation mit den Beauftragten der betreuenden Unternehmen,
— die Zulassung zum Praxis-Studiensemester,
— die Unterstützung der die Studenten während des Praxis-Studiensemesters
 betreuenden Professoren/Lehrbeauftragten,
— die Überprüfung und Anerkennung des Studienvertrages,
— die Überwachung, Entgegennahme und Bearbeitung der Studienberichte,

— die Prüfung der fachlichen Eignung der Praxis-Studienplätze in Abstimmung
 mit den betreuenden Professoren/Lehrbeauftragten,
            
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