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Studienbericht
Der Student hat über seine Tätigkeit während des Praxis-Studiensemesters
ainen Studienbericht anzufertigen. Dieser ist spätestens 4 Wochen nach
Abschluß des Praxis-Studiensemesters dem Beauftragten des Fachbereichs
für das Praxis-Studiensemester vorzulegen.
Der Bericht muß vom betreuenden Unternehmen abgezeichnet sein. Er ist
entsprechend Anlage 3 dem betreffenden Praxis-Studenten zuzuordnen.
Die formale Gestaltung des Studienberichts orientiert sich an den für die
Anfertigung von Diplomarbeiten geltenden Richtlinien des Fachbereichs.
Der Studienbericht soll die folgenden Punkte behandeln:
— Kurze Darstellung des betreuenden Unternehmens (Geschäftsfelder,
Beschäftigtenzahl, organisatorischer Aufbau, Marktstellung ...),
Beschreibung des Arbeitsplatzes und seiner Stellung innerhalb des betreuenden
Unternehmens, .
detaillierte Beschreibung der durchgeführten Aufgaben und der gewonnenen
Erkenntnisse sowie Darlegung der theoretischen Basis, von der
aus die Aufgaben bearbeitet wurden,
— gegebenenfalls kritische Analyse der in der Praxis eingesetzten Verfahren
und
— detaillierte Darstellung der bei der Projektbearbeitung eingesetzten Methoden
und der vorgeschlagenen Lösungen.
Dem Studienbericht ist die Bescheinigung des betreuenden Unternehmens
über die Ableistung des Praxis-Studiensemesters beizuheften.
Der Studienbericht ist bei dem mit der Betreuung des Praxis-Studiensemesters
Beauftragten des Fachbereichs einzureichen, der über die erfolgreiche
Ableistung des Praxis-Studiensemesters nach Rücksprache mit dem
betreuenden Professor/Lehrbeauftragten und unter Beachtung von $ 18 eine
Bescheinigung ausstellt.
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Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen
Der Fachbereich führt innerhalb des Praxis-Studiensemesters praxisbegleiende
Lehrveranstaltungen durch. Sie werden von Professoren und Lehrbeauftragten
des Fachbereichs gestaltet und finden als eintägige Blockveranstaltungen
jeweils einmal in den Monaten November, Dezember, Januar,
Mai, Juni und Juli statt. Die Veranstaltungen dienen dazu, die in der Praxis