Full text : 1993 (0037)

2
as) HH

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Studienbericht

Der Student hat über seine Tätigkeit während des Praxis-Studiensemesters
ainen Studienbericht anzufertigen. Dieser ist spätestens 4 Wochen nach
Abschluß des Praxis-Studiensemesters dem Beauftragten des Fachbereichs
 für das Praxis-Studiensemester vorzulegen.

Der Bericht muß vom betreuenden Unternehmen abgezeichnet sein. Er ist
entsprechend Anlage 3 dem betreffenden Praxis-Studenten zuzuordnen.

Die formale Gestaltung des Studienberichts orientiert sich an den für die
Anfertigung von Diplomarbeiten geltenden Richtlinien des Fachbereichs.
Der Studienbericht soll die folgenden Punkte behandeln:
— Kurze Darstellung des betreuenden Unternehmens (Geschäftsfelder,
Beschäftigtenzahl, organisatorischer Aufbau, Marktstellung ...),
Beschreibung des Arbeitsplatzes und seiner Stellung innerhalb des betreuenden
 Unternehmens, .
detaillierte Beschreibung der durchgeführten Aufgaben und der gewonnenen
 Erkenntnisse sowie Darlegung der theoretischen Basis, von der
aus die Aufgaben bearbeitet wurden,
— gegebenenfalls kritische Analyse der in der Praxis eingesetzten Verfahren
 und
— detaillierte Darstellung der bei der Projektbearbeitung eingesetzten Methoden
 und der vorgeschlagenen Lösungen.

Dem Studienbericht ist die Bescheinigung des betreuenden Unternehmens
über die Ableistung des Praxis-Studiensemesters beizuheften.
Der Studienbericht ist bei dem mit der Betreuung des Praxis-Studiensemesters
 Beauftragten des Fachbereichs einzureichen, der über die erfolgreiche
 Ableistung des Praxis-Studiensemesters nach Rücksprache mit dem
betreuenden Professor/Lehrbeauftragten und unter Beachtung von $ 18 eine
 Bescheinigung ausstellt.

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Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen

Der Fachbereich führt innerhalb des Praxis-Studiensemesters praxisbegleiende
 Lehrveranstaltungen durch. Sie werden von Professoren und Lehrbeauftragten
 des Fachbereichs gestaltet und finden als eintägige Blockveranstaltungen
 jeweils einmal in den Monaten November, Dezember, Januar,
Mai, Juni und Juli statt. Die Veranstaltungen dienen dazu, die in der Praxis
            
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