— 322 —
Wahlpflichtfächer und Wahlfächer. Pflichtfächer und gewählte Wahlpflichtfächer
sind Prüfungsfächer. Wahlpflichtfächer und Wahlfächer ermöglichen
eine individuelle Schwerpunktbildung im Studium.
(2) Die Studienfächer und der Studienverlauf ergeben sich aus dem Fächerkatalog
in der Anlage.
3) Die Studienfächer werden in einem Stoffplan näher beschrieben.
(4) Mit der Einschreibung oder Rückmeldung zum jeweiligen Studienjahr
belegt der Student die Pflichtfächer und die vorgeschriebene Zahl der Wahloflichtfächer,
sofern eine Belegung der Wahlpflichtfächer vorgesehen ist. Bei
Belegung der Wahlpflichtfächer kann bis spätestens vier Wochen nach Vorlesungsbeginn
die Belegung geändert werden. Hat der Student im betreffenden
Studienjahr nach Maßgabe zwischen mehreren Studienrichtungen
zu wählen, so kann auch die Wahl der Studienrichtung bis spätestens vier
Wochen nach Vorlesungsbeginn geändert werden. Nach diesem Zeitpunkt
'st die Belegung für das laufende Studienjahr bindend.
'5) Nach Bestehen aller Studienfächer der Abschlußprüfung können im
Rahmen freier Studienplatzkapazitäten beliebige Fächer als Wahlfächer beegt
und sowohl Prüfungs- als auch Studienleistungen hierzu erbracht werden.
Es können nur solche Fächer belegt werden, in denen der Student im
Rahmen der Vor- und/oder Abschlußprüfung noch nicht geprüft worden ist.
'6) Wird ein zusätzlich belegtes Fach im Sinne der Prüfungsordnung erfolgreich
abgeschlossen, so steht dem Studenten die Eintragung des Faches
und der erreichten Note in sein Zeugnis frei, sofern dieses noch nicht ausgestelit
ist. Derartige zusätzlich belegte Fächer sind im Zeugnis durch Fußnote
auszuweisen. Es ist zu vermerken, daß diese Noten in der Gesamtnote nicht
berücksichtigt sind. Sinngemäß ist zu verfahren, wenn während des Studiums
die fakultative Teilnahme an Studienleistungen gestattet ist.
87
Verantwortung
Der Fachbereichsvorsitzende ist zuständig für die Einhaltung der Studienordnung.
88
Qualität der Lehre
Die Qualität der Lehre wird vom Fachbereichsrat kontrolliert. Zur kontinuerlichen
Beobachtung und koordinierenden Arbeiten wählt der Fachbe-