Full text : 1993 (0037)

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Studien- und Prüfungsleistungen
(1) Studienleistungen werden studienbegleitend erbracht, z.B. als: Prakti-«umsaufgaben
 Kolloquia, Referate, Entwürfe, Entwurfsbestandteile, Modellstudien,
 Projektarbeiten, Fallstudien, Klausuren.
'2) Prüfungsleistungen werden im Rahmen der Vor- und Abschlußprüfung
schriftlich oder mündlich erbracht. Schriftliche Prüfungsleistungen sind
Klausuren.
Mündliche Prüfungsleistungen sind z.B. Wissensprüfungen, Vorträge,
Kolloquia.
Die Diplomarbeit ist Bestandteil der Abschlußprüfung.

'3) Die schriftlichen Prüfungsleistungen werden in der Regel in der vorlesungsfreien
 Zeit zwischen den Lehrveranstaltungen zweier aufeinanderfolgender
 Studienhalbjahre erbracht.
(4) Studienleistungen können als Prüfungsleistungen angerechnet werden,
sofern sie den Prüfungsleistungen nach Anforderung und Verfahren gleichwertig
 sind.

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Zeugnisse

11) Über die Vorprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Näheres regel die Prüjungsordnung.

2) Über die Ableistung und Anerkennung der Praktischen Studienphase
wird eine Bescheinigung ausgestellt. Sie enthält Name und Sitz des Praxisbetriebes.

3) Über die Abschlußprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, Näheres regelt
die Prüfungsordnung.

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Hochschulgrade
Mit Bestehen der Abschlußprüfung verleiht die Hochschule für Technik und
Wirtschaft den akademischen Grad „Diplom-Ingenieur“ bzw. „Diplom-Inge-Nieurin“
 versehen mit dem Zusatz „Fachhochschule“ (FH). Hierüber wird eine
 Urkunde ausgestellt.

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Lehrangebote

(1) Studienfächer sind Pflichtfächer und nach Maßaabe des Fachbereichs
            
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