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Pflichtfächer
Mikroprozessoren und Anwendung |
Grundlagen der Fernsehtechnik
Vermittlungstechnik I
Vermittlungstechnik II
Nachrichtentechnisches Praktikum |!
Nachrichtentechnisches Praktikum Il
1
2. 23 2004010131 5 6 7
1K —
1K —
1K —
1K —
10L X — — —
10L. X — — X — —
Tabelle 4
1. Es sind zweitechnische und ein nichttechnisches Wahlpflichtfach gemäß
Studienordnung zu belegen und mindestens mit der Note „ausreichend“
abzuschließen.
2. Wahlpflichtfächer werden in der Regel mit einer Klausur abgeschlossen.
Für einige Fächer gelten Besonderheiten. Diese Fächer sind Tabelle 4 zu
entnehmen.
Technische Wahlpflichtfächer mit
desonderen Prüfungsvorschriften
2 3 4 5 6
7
Leistungselektronik- und Antriebs-Projekte —
EA, EE) 2A X X X 1M 1x
Netzschutz- und Netizschutzeinrichtungen
EEE) x
Elektromagnetische Verträglichkeit
— EMV — (alle)
Fernseh-System- und -Schaitungstechnik
(EN)
(Dieses Fach zählt als zwei Wahlpflichtfächer,
die Fachnote wird doppelt gewertet)
Elektromagnetische Wellen (EN)
Finite-Elemente-Methoden (alle)
Kerntechnisches Praktikum (alle)
Nichttechnische Wahlpflichtfächer
Rhetorik (alle)
Französische Landeskunde (alle)
4
2 34. 5 6 7
3A X X X — 1M —
1A X — — X — —