Full text : 1993 (0037)

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4. Anmeldeverfahren
4.1 Vorprüfung
Mit der Immatrikulation zum 1. Studienjahr findet automatisch die Anmeldung
 zu den Prüfungen des Grundstudiums zum frühstmöglichen
Prüfungstermin statt.
Bei Nichtbestehen einer Prüfung ist der Kandidat zwangsläufig zum
nächstmöglichen Prüfungstermin gemeldet.
Der Kandidat hat je Einzelprüfung ein einmaliges Rücktrittsrecht. Er
kann davon spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin durch
schriftliche Abmeldung beim Prüfungsausschuß Gebrauch machen.
4.2 Hauptprüfung
Der Kandidat meldet sich zu jeder Fachprüfung schriftlich beim Prüfungsamt
 an. Spätester Anmeldetermin ist vier Wochen vor dem Vorlesungsende.

3ei Nichtbestehen einer Prüfung ist der Kandidat zwangsläufig zum
nächstmöglichen Prüfungstermin gemeldet.
Nach der Anmeldung hat der Kandidat je Einzelprüfung ein einmaliges
Rücktrittsrecht. Wird vom erstmöglichen Rücktrittstermin nicht Gebrauch
 gemacht, erlöscht das Rücktrittsrecht. Er kann davon spätestens
 zwei Wochen vor dem Prüfungstermin durch schriftliche Abmeldung
 beim Prüfungsausschuß Gebrauch machen.
Tabellen
Vorbemerkung zu den Tabellen:
Es bedeuten:
1 = Studienteistungen, Anzahl und Art
2 = Abnahme
3 = Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung
4 = Benotung und Anrechnung zur Prüfung
5 = Benotung und Anerkennung als Prüfungsleistung
6 = Prüfungsleistung, Mindestanzahl und Art
7 = Wichtung Spalte 1 zu Spalte 6
A = Studien- und Übungsarbeit
K = Klausur
L = Laborversuch
M = mündliche Prüfung

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