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vom 18. Juli 1979 mit nachfolgenden Änderungen durch Senatsbeschlüsse
einschließlich der Regelungen durch die zugehörige Anlage E. Im Zweifelsfall
entscheidet der Prüfungsausschuß im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
nach Anhörung des betroffenen Studenten.
(3) Sämtliche Bestimmungen der Übergangsregelung erlöschen am Ende
des 4. Studienjahres nach Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung.
(4) Inkrafttreten:
Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken, 8. September 1993
Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Der Prorektor
Prof. Dr. Dirk Simons