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Bewertung
(1) Studienleistungen und Prüfungsleistungen werden mit Punkten bewertet.
Die Höchstpunktzahl beträgt in der Regel 20 Punkte. Sie kann je nach
Schwierigkeitsgrad bis auf 24 Punkte angehoben werden. Es entsprechen:
18 Punkte und mehr: sehr gut
15 Punkte bis weniger als 18 Punkte: gut
12 Punkte bis weniger als 15 Punkte: . befriedigend
B Punkte bis weniger als 12 Punkte: ausreichend
weniger als 8 Punkte: nicht ausreichend.
(2) Setzt sich eine Leistung aus mehreren Teilleistungen zusammen, so
werden die Punktbewertungen der Teilleistungen zur Gesamtbewertung
gemittelt. Sofern eine Gewichtung der Teilleistungen vorgesehen ist, wird
das gewichtete Mittel, andernfalls das arithmetische Mittel gebildet. Außerdem
kann festgelegt werden, daß bei den Teilleistungen Mindestpunktzahlen
erreicht werden.
{3) Die Diplomarbeit wird mit den Noten sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend
und nicht ausreichend bewertet.
(4) Die Gesamtnote der Vorprüfung wird als arithmetisches Mittel der Noten
der Prüfungsfächer gebildet.
(5) Die Gesamtnote der Abschlußprüfung wird als arithmetisches Mittel der
Noten der Prüfungsfächer und der mit dem Faktor 3 gewichteten Note der
Diplomarbeit gebildet.
(6) In einem Wahlfach erzielte Noten werden auf Antrag des Studenten im
Zeugnis eingetragen.
(7) Bei der Bildung der Gesamtnote entscheidet die erste Stelle nach dem
Komma; die folgenden Stellen bleiben unberücksichtigt. Es gilt:
bis 1,5 sehr gut
von 1,6 bis 2,5 gut
von 2,6 bis 3,5 befriedigend
von 3,6 bis 4,0 ausreichend
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Bestehen
(1) Die Vorprüfung ist bestanden, wenn der Student in sämtlichen Prüfungslächern
des Grundstudiums und den gemäß $ 6 Abs. 2 geforderten Studien-Eistungen
mindestens ausreichende Noten erhalten hat: