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Studienleistungen und Hilfsmittel, Verfahren
(1) Für die in der Anlage aufgeführten Studienleistungen werden Ort, Zeit
und Hilfsmittel spätestens zwei Wochen vor dem anstehenden Termin durch
Aushang bekanntgemacht,
(2) Studienleistungen, welche benotet und als Prüfungsleistungen anerkannt
werden oder mit anderen Prüfungsleistungen zusammen zur Prüfungsnote
führen, sind der Anlage zu entnehmen.
(3) Nicht abgenommene oder nicht ausreichende Studienleistungen, die als
Zulassungsvoraussetzungen erbracht werden müssen, können zweimal
wiederholt werden.
(4) Falls Studienteistungen, die als Prüfungsleistungen angerechnet werden
aber nicht als Zulassungsvoraussetzung gelten, nicht ausreichend abgeschlossen
sind, muß sich der Student in diesem Fach der Prüfung unterziehen,
die dann als 1. Wiederholungsprüfung zählt.
[5) Für die Wiederholung von einzelnen Studienleistungen ist ein angemessener
Zeitraum vorzusehen. Der Professor bzw. der zuständige Prüfer legt
den Wiederholungstermin’in diesem Rahmen fest und gibt ihn durch Aushang
bekannt.
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Prüfungsfächer
(1 ) Prüfungsfächer der Vorprüfung sind alle Fächer des Grundstudiums. Sie
sind der Anlage zu entnehmen.
(2) Prüfungsfächer des Fachstudiums sind alle Pflichtfächer und die vorgeschriebene
Mindestzahl von Wahlpflichtfächern des Fachstudiums. Sie sind
der Anlage zu entnehmen.
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Diplomarbeit
(1) Die Diplomarbeit wird von Professoren der Hochschule für Technik und
Wirtschaft ausgegeben und betreut. Im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuß
können auch Lehrbeauftragte die Diplomarbeiten ausgeben und
Detreuen. Dem Studenten ist Gelegenheit zu geben, zur Auswahl des Betreuers
und zum Thema Vorschläge zu unterbreiten. Die Vorschläge sind
Unverbindlich. Auf Antrag sorgt der Prüfungsausschuß dafür, daß der Student
ein Thema für seine Diplomarbeit erhält. Thema und Datum der Ausgabe
sind vom Betreuer dem Prüfungsausschuß unverzüglich mitzuteilen.