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Diplomprüfungsordnung
für den Diplom-Studiengang Elektrotechnik.
der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
(HTWAdS)
(laut Beschluß des Senats vom 5. Mai 1993)
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes hat auf Grund
von 8 59 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes (Fachhochschulgesetz — FhG) vom 15. Mai 1991
(Amtsbl. S. 818) folgende Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang
Elektrotechnik erlassen, die nach Zustimmung durch das Ministerium für
Wissenschaft und Kultur hiermit verkündet wird.
Inhaltsübersicht
5 1 Zweck der Prüfungen
S 2 Prüfungsausschuß
3 Prüfer
4 Zulassungsverfahren
5 Anmeldung zur Prüfung
6 Studienleistungen und Hilfsmittel, Verfahren
7 Prüfungsfächer
‚8 Diplomarbeit
$ 9‘ Durchführung der Prüfungen
$ 10 Beurteilung der Prüfungsleistungen
8 11 Anrechnung von anderweitig erbrachten Studien- und Prüfungslei
stungen
8 12 Prüfungswiederholungen
8 13 Termine und Hilfsmittel
$ 14 Bewertung
8 15 Bestehen
$ 16 Zeugnisse
8 17 Hochschulgrade
8 18 Täuschung, Nichtteilnahme
8 19 Entschuldbare Nichtteilnahme
$ 20 Verlust des Prüfungsanspruchs
8 21 Ungültigkeit der Diplom-Vorprüfung und der Diplomprüfung
$ 22 Einsicht in die Prüfungsakten
8 23 Übergangsregelung und Inkrafttreten