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Ausgabe und Bearbeitungszeit der Diplomarbeit
(1) Mit der Diplomarbeit soll der Kandidat zeigen, daß er in der Lage ist,
innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus seinem Fach selbständig
nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.
(2) Die Diplomarbeit kann nur ausgegeben werden, wenn der Student das
Vorexamen und die Prüfungen von mindestens 8 Pflichtfächern des Hauptstudiums
bestanden hat.
(3) Die Diplomarbeit wird von Professoren des Fachbereichs WI oder von
sonstigen Professoren der HTW, die am Lehrangebot des Fachbereichs WI
beteiligt sind, ausgegeben. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Diplomarbeit
auch von anderen Professoren der HTW oder von im Fachbereich
WI lehrenden Lehrbeauftragten ausgegeben werden. Hierzu bedarf es
der Zustimmung des Prüfungsausschusses. Der die Diplomarbeit ausgebende
Professor bzw. Lehrbeauftragte betreut den Studenten.
(4) Die Bearbeitungszeit von Diplomarbeiten beträgt 6 Monate. Thema, Aufgabenstellung
und Umfang der Diplomarbeit sind vom Betreuer So zu begrenzen,
daß die Frist zur Bearbeitung eingehalten werden kann. Im Einzelfall
kann auf begründeten Antrag hin die Bearbeitungszeit um höchstens 6
Wochen verlängert werden. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuß.
(5) Der Kandidat kann Vorschläge für das Thema der Diplomarbeit machen.
Auf Antrag wird dem Kandidaten ein Thema zugeteilt. Der Zeitpunkt der
Ausgabe ist aktenkundig zu machen. Das Thema kann nur einmal und nur
innerhalb von 2 Monten nach Ausgabe zurückgegeben werden.
(6) Die Diplomarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden,
wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag des einzelnen
Kandidaten auf Grund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen
objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen,
deutlich unterscheidbar ist und das Ziel gemäß Absatz 1 erfüllt.
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Abgabe und Bewertung der Diplomarbeit
(1) Die Diplomarbeit ist fristgemäß in vierfacher Ausfertigung im Sekretariat
des Fachbereich WI abzuliefern. Der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu
Machen. Bei der Abgabe hat der Kandidat schriftlich zu versichern, daß er
die Arbeit — bei einer Gruppenarbeit seinen entsprechenden Anteil der Arbeit
— selbständig verfaßt und keine anderen als die angegebenen Quellen
und Hilfsmittel benutzt hat.