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Prüfungsfächer des Vorexamens
Die Prüfungsfächer des Vorexamens sowie deren Prüfungsbedingungen
ergeben sich aus Anlage 1.
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Anmeldung zu Fachprüfungen des Vorexamens
(1) Mit der Immatrikulation zum Studium ist der Student automatisch zu allen
Prüfungen des Vorexamens angemeldet.
(2) Jeder Student kann in jedem Fach des Grundstudiums einmal ohne Angabe
von Gründen vom ersten möglichen Prüfungstermin des Faches im
Vorexamen zurücktreten.
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Vorexamenszeugnis
(1) Die Gesamtnote des Vorexamens errechnet sich aus dem einfachen
arithmetischen Mittel der Noten der einzelnen Fachprüfungen. Nur die erste
Nachkommastelle des Mittelwertes ist signifikant. Dem Mittelwert wird die
Gesamtnote gemäß 8 7 Abs. 4 zugeordnet. Wurden eine oder mehrere
Fachprüfungen nicht mit mindestens ausreichend bewertet, so ist das Vorexamen
nicht bestanden.
(2) Über das bestandene Vorexamen wird ein Zeugnis ausgestellt. In dem
Zeugnis werden die Noten der Prüfungsfächer in ihrer Textform, in Klammern
die numerische Form, und die Gesamtnote des Vorexamens in Textform
aufgeführt.
(3) Das Zeugnis ist vom Fachbereichsvorsitzenden zu unterzeichnen und
mit dem Siegel des Fachbereichs Wi zu versehen. In dem Zeugnis ist als Tag
des Bestehens der Prüfung der Tag einzusetzen, an dem die letzte Prüfungsleistung
erbracht wurde.
Hl. Diplomexamen
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Zweck und Durchführung des Diplomexamens
(1) Das Diplomexamen bildet den berufsqualifizierenden Abschluß des Diplomstudienganges
WI. Durch das Diplomexamen wird festgestellt, ob der
Kandidat die Zusammenhänge seines Faches überblickt, die Fähigkeit be-