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6. Wahlpflichtveranstaltungen etwa 8, davon mindestens 4 S, Ü oder P, aus
der Allgemeinen und Angewandten Zoologie, aus dem Lehrangebot der
Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Physik, der Technischen
Chemie, der Theoretischen Medizin und der Sportmedizin sowie allgemeinbildende
Lehrveranstaltungen, insbesondere Sprachkurse,
7. eine Kleine Exkursion.
Ausbildungsschwerpunkt Umweltbiologie:
1. Ökophysiologie der Pflanzen 1 V, 4 P
2. Umwelt-Mikrobiologie 3 V, 2 S, 6 P,
3. Ökophysiologie der Tiere 4 V, 15, 20,4 P,
4. Chemische Analytik und Umweltchemie 6 V, 2 S, 5 P.
5. Umweltgeographie umd Umweltgeologie 2 V, 2 U,
6. Umweltrecht 1 V,
7. Wahlpflichtveranstaltungen etwa 20, davon mindestens 8 S, Ü oder P, aus
den Sachgebieten 1 bis 6 und aus dem Lehrangebot der umweltwissenschaftlich
orientierten nichtbiologischen Fachrichtungen,
8. eine Große Biologische Exkursion, fünf Kleine Biologische Exkursionen.
(3) Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnittes
setzt das Bestehen der Diplom-Vorprüfung voraus.
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Studienleistungen
(1) Nach der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Biologie sind für
die Zulassung zu den Fachprüfungen der Diplomprüfung folgende Nachweise
über Studienleistungen zu erbringen:
1. die Übungs-, Praktikums- und Exkursionsscheine zu den Lehrveranstaltungen
des Hauptfaches nach $ 5 Abs. 1 Nr. 1
2. die Übungs- und Praktikumsscheine zu den Lehrveranstaltungen der
beiden Nebenfächer nach 8 5 Abs. 1 Nr. 2,
3. für den Ausbildungsschwerpunkt Technische Biologie-Bionik ein benoteter
Schein über den erfolgreichen Abschluß der Studienarbeit nach Absatz
2
(2) Für den Ausbildungsschwerpunkt Technische Biologie-Bionik ist eine Studienarbeit
in der Regel aus dem Gebiet des Ausbildungsschwerpunktes anzufertigen,
die etwa 150 Arbeitsstunden erfordert. Sie soll in der Regel innerhalb
Einer Bearbeitungsdauer von nicht mehr als drei Monaten abgeschlossen sein
(39) 8 3 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 gelten entsprechend.