5
Bei einem Durchschnitt bis 1,5:
bei einem Durchschnitt über 1,5 bis 2,5:
bei einem Durchschnitt über 2,5 bis 3,5:
bei einem Durchschnitt über 3,5 bis 4,0:
bei einem Durchschnitt über 4,0:
sehr gut,
gut,
befriedigend,
ausreichend,
nicht ausreichend.
(4) Eine Fachprüfung ist bestanden, wenn sie mit „ausreichend“ (4,0) oder
mit einer besseren Note als „ausreichend“ bewertet worden ist.
8 11
Wiederholung von Prüfungen
(1) Eine nicht bestandene Fachprüfung kann zweimal wiederholt werden.
(2) Eine bestandene Prüfung bzw. Diplomarbeit kann nicht wiederholt werden.
(3) Für die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung können dem
Kandidaten/der Kandidatin vom Prüfungsausschuß Auflagen gemacht werden.
(4) Wird eine nicht bestandene Fachprüfung nicht innerhalb eines Vanres
wiederholt, dann gilt sie nach Absatz 1 als wiederholt und wiederum als nic
bestanden.
(5) Ist eine Fachprüfung nach zweimaliger Wiederholung nicht bestanden.
dann gilt die betreffende Prüfung (Diplom-Vorprüfung, Diplomprüfung) insgesamt
als nicht bestanden.
(6) Eine insgesamt nicht bestandene Diplom-Vorprüfung oder Diplomprüfung
kann nicht wiederholt werden.
HH. Diplom-Vorprüfung
8 12
Ziel und Umfang der Prüfung
(1) Durch die Diplom-Vorprüfung soll der Kandidat/die Kandidatin nachweisen,
daß er/sie das Ziel des ersten Studienabschnittes erreicht hat und daß
er/sie sich insbesondere die inhaltlichen Grundlagen des Faches, ein mehodisches
Instrumentarium und eine systematische Orientierung erworber
hat, die erforderlich sind, um das weitere Studium mit Erfolg zu betreiben
(2) Die Diplom-Vorprüfung besteht aus vier Fachprüfungen über nichtbiolgische
Lehrinhalte des ersten Studienabschnittes nach Maßgabe vor