Full text : 1993 (0037)

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auszuschalten; gewandtes und sicheres Auftreten; Vertrautheit
 mit den praktischen Anforderungen und
Gepflogenheiten des Dolmetschens.

(2) Jeder Prüfungsteilnehmer hat vertiefte sprachliche
Kenntnisse sowie Grundkenntnisse über Sachzusammenhänge
 auf dem Fachgebiet nachzuweisen, auf dem er die
Prüfung ablegt.

Abschnitt HI
Schriftliche Prüfung

$ 10

Prüfungsaufgaben

(1) Die schriftliche Prüfung für Übersetzer bzw. für Übersetzer
 und Dolmetscher umfaßt folgende Aufsichtsarbeiten:


1

Aufsatz in der zu prüfenden Sprache über eines von drei
zur Wahl gestellten Themen zur Politik, Wirtschaft odeı
Kultur des Sprachraums dieser Sprache (Bearbeitungszeit:
 180 Minuten):

2. Übersetzung eines anspruchsvollen Textes allgemeiner
Art von etwa 30 Schreibmaschinenzeilen Länge aus
dem Deutschen in die zu prüfende Sprache (Bearbeitungszeit:
 90 Minuten);
Übersetzung eines anspruchsvollen Textes allgemeiner
Art von etwa 30 Schreibmaschinenzeijen Länge aus der
zu prüfenden Sprache ins Deutsche (Bearbeitungszeit:
90 Minuten):

A

S

Übersetzung eines anspruchsvollen, dem gewählten
Fachgebiet entnommenen Textes von etwa 30 Schreibmaschinenzeilen
 Länge aus dem Deutschen in die zu
prüfende Sprache (Bearbeitungszeit: 90 Minuten):
Übersetzung eines anspruchsvollen, dem gewählten
Fachgebiet entnommenen Textes von etwa 30 Schreibmaschinenzeilen
 Länge aus der zu prüfenden Sprache
ins Deutsche (Bearbeitungszeit: 90 Minuten):

Für Prüfungsteilnehmer mit einer anderen Muttersprache
(Grundsprache) als Deutsch gilt, daß
statt des Aufsatzes nach Satz 1 Nr. 1 ein Aufsatz über
eines von drei zur Wahl gestellten Themen zur deut-
            
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