AO
(7) Zu den Sitzungen des Beirats werden eingeladen je eine Vertreterin oder
ein Vertreter der bzw. des
a) Charte de Cooperation Saar-Lor-Lux-Trier-Westpfalz,
b) Pöle Universitaire Europeen (Nancy),
c) Universität Metz,
d) Centre Universitaire Luxembourgois.
e) Fernuniversität Hagen,
f) Hochschule für Technik und Wirtschaft,
g) Musikhochschule,
h) Kunsthochschule.
Weitere Gäste können eingeladen werden.
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(1) Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Dienstblatt de!
Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
(2) Die derzeitige Leitung der Zentraien Studienberatung bleibt als Leitung
des Studienzentrums nach 8 4 weiter im Amt.
Saarbrücken, 17 August 1993
Der Universitätspräsident
in Vertretung
Univ.-Prof. Dr. R. Hudemann
(Vizepräsident für Lehre und Studium)