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178 Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in
das Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von
Studienplätzen einbezogenen Studiengänge an der Universität
des Saarlandes für das
Wintersemester 1993/94
Vom 18, Juni 1993
{Amıtsbl. S. 577)
Auf Grund des 8 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Zustimmung
zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
vom 3. Februar 1993 (Amtsbl. S. 318), verordnet das
Ministerium für Wissenschaft und Kultur:
SS 1
Für das Wintersemester 1993/94 werden die Zulassungszahlen
für die in das Verfahren der Zentralstelle für die
Vergabe von Studienplätzen einbezogenen Studiengänge an
der Universität des Saarlandes wie folgt festgesetzt:
Studiengänge mit dem Abschluß Diplom, Magister, Promotion
(als erstem Abschluß) oder Staatsexamen (ohne Lehrämter):
1. Betriebswirtschaftslehre
2. Biologie
3. Informatik
4. Medizin
5. Pharmazie
6. Psychologie
7. Rechtswissenschaft
8. Volkswirtschaftslehre
9. Zahnmedizin
500
70
130
266
24
80
508
100
23
2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.
Saarbrücken, den 18. Juni 1993
Der Minister
für Wissenschaft und Kultur
Prof. Dr. Breitenbach