Full text : 1993 (0037)

212 —

178 Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in
das Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von
Studienplätzen einbezogenen Studiengänge an der Universität
 des Saarlandes für das
Wintersemester 1993/94

Vom 18, Juni 1993
{Amıtsbl. S. 577)

Auf Grund des 8 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Zustimmung
 zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
 vom 3. Februar 1993 (Amtsbl. S. 318), verordnet das
Ministerium für Wissenschaft und Kultur:

SS 1

Für das Wintersemester 1993/94 werden die Zulassungszahlen
 für die in das Verfahren der Zentralstelle für die
Vergabe von Studienplätzen einbezogenen Studiengänge an
der Universität des Saarlandes wie folgt festgesetzt:

Studiengänge mit dem Abschluß Diplom, Magister, Promotion
 (als erstem Abschluß) oder Staatsexamen (ohne Lehrämter):


1. Betriebswirtschaftslehre
2. Biologie
3. Informatik
4. Medizin
5. Pharmazie
6. Psychologie
7. Rechtswissenschaft
8. Volkswirtschaftslehre
9. Zahnmedizin

500
70
130
266
24
80
508
100
23

2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft.

Saarbrücken, den 18. Juni 1993

Der Minister
für Wissenschaft und Kultur
Prof. Dr. Breitenbach
            
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