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e Lehrveranstaltungen des Studiengangs werden in der Regel in deuther
Sprache abgehalten. Sie können in einer anderen Sprache der Euroischen
Gemeinschaften angeboten werden.
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ar Studiengang umfaßt ein Wintersemester und ein Sommersemester.
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as Studienprogramm gliedert sich in Grundkurse, Wahlkurse und Senare.
Die Grundkurse erstrecken sich auf:
Nstitutionelles Europarecht (wenigstens 6 Semesterwochenstunden jährlich),
VMaterielles Europarecht (wenigstens 6 Semesterwochenstunden jährlich),
Wirtschaft und Integration (wenigstens 3 Semesterwochenstunden jährich),
Politik der Integration {wenigstens 3 Semesterwochenstunden jährlich).
Die Wahlkurse erstrecken sich insbesondere auf:
Geschichte der Integration,
Europäisches Wirtschafts-, Steuer- und Verfahrensrecht,
Politiken der Europäischen Gemeinschaften,
dechtsvergleichung und Rechtsangleichung.
Die Seminare erstrecken sich neben dem Europarecht und Völkerrecht
lentlich auf Geschichte, Politik und Wirtschaft der Europäischen Integra-S
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jeweilige Studienprogramm wird rechtzeitig vor Beginn des Semesters
der Leitung des Europa-Instituts — Sektion Rechtswissenschaft — fest-Sizt
und in geeigneter Form bekanntgegeben. Dabei können.auch Lehr-Instaltungen
anderer Studiengänge einbezogen werden. Die Einbezieaa
im Einvernehmen mit dem für den Studiengang zuständigen
Wereich.
/erleihung des „Zertifikats über europäische Studien” setzt neben der