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Studienordnung
für den Aufbaustudiengang „Europäische Integration“
Vom 9. Juni 1993
Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von 8 85 des Saarländischen
Universitätsgesetzes vom 8. März 1989 (Amtsbl. S. 60) folgende Studienordnung
für den Aufbaustudiengang „Europäische Integration“ beschlossen,
die hiermit verkündet wird:
Grundsatzbestimmung
Die Bezeichnungen von Personen und Funktionen in dieser Ordnung gelten
gleichermaßen für Frauen und Männer. Frauen führen die Funktionsbezeichnungen
dieser Ordnung in der weiblichen Form.
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Diese Studienordnung gilt für den im Fachbereich Rechtswissenschaft der
Universität des Saarlandes eingerichteten und vom Europa-Institut — Sektion
Rechtswissenschaft — betreuten Aufbaustudiengang „Europäische Integration“.
Der Studiengang wird mit Prüfungen abgeschlossen, auf Grund
derer das „Zertifikat über Europäische Studien“ verliehen wird. Daran kann
sich der Erwerb eines Magisters des Europarechts ($ 9} anschließen.
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N
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Der Studiengang soll Studierenden aller Länder mit abgeschlossenem Juristischem
Hochschulstudium über ihre Fachausbildung hinaus Gelegenheit
geben, einen vertieften wissenschaftlichen Einblick in die rechtlichen und
wirtschaftlichen Grundlagen der Europäischen Integration sowie deren historische
und politische Zusammenhänge zu gewinnen.
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Die Einschreibung für den Studiengang setzt voraus, daß der Bewerber einen
berufsqualifizierenden Abschluß eines rechtswissenschaftlichen Studiums
an einer wissenschaftlichen Hochschule erworben hat und ausreichende
Kenntnisse der deutschen Sprache besitzt. Die Leitung des Europa-Instituts
— Sektion Rechtswissenschaft — kann Ausnahmen zulassen. Gegebenenfalls
kann eine Überprüfung juristischer Kenntnisse gefordert
werden.