Full text : 1993 (0037)

182 —

Studienordnung
für den Aufbaustudiengang „Europäische Integration“
Vom 9. Juni 1993

Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von 8 85 des Saarländischen
Universitätsgesetzes vom 8. März 1989 (Amtsbl. S. 60) folgende Studienordnung
 für den Aufbaustudiengang „Europäische Integration“ beschlossen,
 die hiermit verkündet wird:

Grundsatzbestimmung
Die Bezeichnungen von Personen und Funktionen in dieser Ordnung gelten
gleichermaßen für Frauen und Männer. Frauen führen die Funktionsbezeichnungen
 dieser Ordnung in der weiblichen Form.

S 1

Diese Studienordnung gilt für den im Fachbereich Rechtswissenschaft der
Universität des Saarlandes eingerichteten und vom Europa-Institut — Sektion
 Rechtswissenschaft — betreuten Aufbaustudiengang „Europäische Integration“.
 Der Studiengang wird mit Prüfungen abgeschlossen, auf Grund
derer das „Zertifikat über Europäische Studien“ verliehen wird. Daran kann
sich der Erwerb eines Magisters des Europarechts ($ 9} anschließen.

2

N
-
x

Der Studiengang soll Studierenden aller Länder mit abgeschlossenem Juristischem
 Hochschulstudium über ihre Fachausbildung hinaus Gelegenheit
geben, einen vertieften wissenschaftlichen Einblick in die rechtlichen und
wirtschaftlichen Grundlagen der Europäischen Integration sowie deren historische
 und politische Zusammenhänge zu gewinnen.

Y

2

Die Einschreibung für den Studiengang setzt voraus, daß der Bewerber einen
 berufsqualifizierenden Abschluß eines rechtswissenschaftlichen Studiums
 an einer wissenschaftlichen Hochschule erworben hat und ausreichende
 Kenntnisse der deutschen Sprache besitzt. Die Leitung des Europa-Instituts
 — Sektion Rechtswissenschaft — kann Ausnahmen zulassen. Gegebenenfalls
 kann eine Überprüfung juristischer Kenntnisse gefordert
werden.
            
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