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Prüfungsordnung
für den Aufbaustudiengang „Europäische Integration“
Vom 9. Juni 1993
Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von 8 93 des Saarländischer
Jniversitätsgesetzes vom 8. März 1989 (Amtsbl. S. 60) folgende Prüfungs
ordnung für den Aufbaustudiengang „Europäische Integration“ beschlossen,
die nach Zustimmung durch den Minister für Wissenschaft und Kultu
hiermit verkündet wird:
Grundsatzbestimmung
Die Bezeichnungen.von Personen und Funktionen in dieser Ordnung gelter
gleichermaßen für Frauen und Männer. Frauen führen die Funktionsbe
zeichnungen dieser Ordnung in der weiblichen Form,
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Träger des Studienganges
1) Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität des Saarlandes
üÜhrt nach Maßgabe dieser Ordnung Prüfungen durch, die den im Fachbe
‘eich eingerichteten und vom Europa-Institut — Sektion Rechtswisser
zenaft — betreuten Aufbaustudiengang „Europäische Integration“ abschlie
en.
2} Auf Grund der in dieser Ordnung geregelten Prüfungen erteilt der Fach
Jereich Rechtswissenschaft das „Zertifikat über Europäische Studien“ und
/erleiht den Grad eines „Magister des Europarechts“ (Master of Europea'
Law — Magistere en Droit Europeen — Magister Juris Europaei [wahlweise
„L.M.Eur. oder M.Jur.Eur.]).
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Prüfungen
1) Die Prüfungen werden im Namen des Fachbereichs Rechtswissenschä
‚on dem Dozenten abgenommen, der den Kurs veranstaltet hat. In begrüßt
jeten Ausnahmefällen kann der Geschäftsführende Direktor des Europ?
nstituts — Sektion Rechtswissenschaft — als Fachbereichsbeauftragter €
ı12n Ersatzprüfer bestellen.
2} Für jede Veranstaltung wird eine Prüfung ın einheitlicher Form — entwe
zer schriftlich oder mündlich — abgenommen.