Full text : 1993 (0037)

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Fach, Monat, Jahr des Prüfungsabschlusses, Prüfungserfoeig und Gesaminote
 abgelegter Abschlußprüfungen),
17. Verlust des Prüfungsanspruchs,
18. Wehr- oder Zivildienstzeiten,
19. berufspraktische Tätigkeiten vor Aufnahme des Studiums,
20. Praxissemester,
21. Semester an Studienkollegs,
22. Art und Dauer eines Studiums in der.DDR und Berlin (Ost),
23. Studienunterbrechung,
24. Hörerstatus,
25. Art des Studiums,
26. Krankheit, weiche die Gesundheit anderer Studierender ernstlich gefährdet,

27. ausreichende Krankenversicherung,
28. Zahlung des Sozialbeitrags und des Beitrags zur Studierendenschaft.
{2} Im Rahmen des Rückmeldeverfahrens verarbeitet die Universität die bisher
 gespeicherten Daten. Im Antrag auf Rückmeldung können die in Absatz
 1 genannten Angaben verlangt werden.
{3) Bei dem Verfahren zur Beurlaubung verarbeitet die Hochschule die bisher
 gespeicherten Daten. Darüber hinaus werden Urlaubsgrund, Semester:
Jahr und Dauer der Beurlaubung erhoben und verarbeitet,

(4) Für die Exmatrikulation verarbeitet die Universität die bisher gespeicherten
 Daten und erhebt und verarbeitet darüber hinaus den Grund, das Datum
und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Exmatrikulation.

5) Mit dem Antrag auf Einschreibung als Gasthörerin bzw. Gasthörer werden
 folgende Daten erhoben:
Familienname, Vorname(n), Geburtsname, Geschlecht, Geburtsdatum, Ge-Durtsort,
 Staatsangehörigkeit(en), Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl
 ggf. mit Ländercode, Wohnort, Kreis, Bundesland/ Staat), Studiengänge,
denen die genehmigten Lehrveranstaltungen zuzuordnen sind, höchsten
durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller erworbenen Schul- oder
Hochschulabschluß, Lehrveranstaltungen (!fd.-Nummer der Lehrveranstaltung
 im Vorlesungsverzeichnis, Bezeichnung der Lehrveranstaltung, Wochenstundenzahl,
 Name der Dozenten), Versagungsgründe gemäß Absatz
 1 Nr. 19.

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Datenübermittiung

(1) Die Übermittlung von Daten, die nach dieser Ordnung erhoben wurden
            
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