Full text : 1993 (0037)

nr

2. Nachweis zur Feststellung der Identität,
3. ein Lichtbild,
4. der Nachweis der Entrichtung des Beitrags zur Unfall-, Haftpflicht- und
Diebstahlversicherung nach Maßgabe der Beitragsordnung der Universität
 des Saarlandes und
5. der Nachweis über die jeweils erforderliche Zustimmung gemäß Absatz
2

(4) Wird dem Antrag auf Einschreibung entsprochen, erhalten Bewerberinnen
 bzw. Bewerber einen Gasthörerinnen- bzw. Gasthörerschein. Sie werden
 in die Liste der Gasthörerinnen und Gasthörer eingetragen.
(5) Die Einschreibung als Gasthörerin bzw. Gasthörer kann aus wichtigem
Grund zurückgenommen oder widerrufen werden. 8 9 Abs. 2 gilt sinngemäß.

8 13
Datenverarbeitung

(1) Studienbewerberinnen und Studienbewerber sind verpflichtet, der Universität
 die folgenden für die Einschreibung erforderlichen personenbezogenen
 Daten anzugeben; die Universität kann diese Daten für diesen Zweck
verarbeiten:
1. Familienname,
2. Vorname(n),
3. Geburtsname,
4. Geburtsdatum,
5. Geburtsort,
6. Geschlecht,
7. Heimat- und Semesterwohnsitz,
8, Staatsangehörigkeit(en),
9. Hochschulzugangsberechtigung (Art, Jahr, Note, Ort der Ausstellung),
10. Ersteinschreibung (Hochschule, Semester und Jahr),
11. Einschreibung an der Universität des Saarlandes (Studiengang, Fachsemester
 und gewählter Fachbereich gemäß 8 97 Abs. 2 UG),
12. gleichzeitige Einschreibung an anderen Hochschulen (Hochschule.
Studiengang und Fachsemester),
13. Anzahl der Hochschulsemester,
14. früheres Studium im Ausland (Art, Land und Dauer),
15. Studium im unmittelbar vorhergehenden Semester (Hochschule, Studiengänge),

16. bisher abgelegte Vor- oder Zwischen- und Abschlußprüfungen (Art.
            
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