Full text : 1993 (0037)

— 170 —

präsidenten festgesetzten Frist, unter Verwendung der Rückmeldeformulare
und Vorlage des Studienbuches, zurück, In Ausnahmefäilen kann die
Rückmeldung durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter oder im
schriftlichen Verfahren vorgenommen werden. Die Vorschriften über die Entrichtung
 von Beiträgen ($ 2 Abs. 1 Nr. 5, 8 4 Abs. 3 Nr. 5), den Nachweis des
Versicherungsschutzes ($ 2 Abs. 1 Nr. 5, 8 4 Abs. 3 Nr. 6) und die Einschreibung
 ($$ 5-9) gelten sinngemäß.
(2) Die Rückmeldung wird durch Aufnahme der Studierenden in die Studierendendatei
 des Folgesemesters vollzogen. Studierende erhalten als Bestätigung
 der Rückmeldung ein Belegblatt für das Studienbuch und einen Studierendenausweis
 für das neue Semester.

(3) Die Nichterfüllung der Verpflichtung nach Absatz 1 hat die Aufhebung deı
Einschreibung nach $ 9 Abs. 3 Nr. 1 zur Folge,
(4) Die Rückmeldung ist ausgeschlossen, wenn die Einschreibung nach
8 98 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 UG zu versagen wäre.
(5) Für die Rückmeldung unter Wechsel des Studiengangs gelten sinngemäß

‘, hinsichtlich der Wahl eines neuen Studiengangs die Vorschriften über die
Einschreibung (88 1 bis 9), und
2. hinsichtlich der Aufgabe des bisherigen Studiengangs die Vorschriften
über die Aufhebung der Einschreibung auf Antrag ($ 9 Abs. 1}.

8 12
Gasthörerinnen und Gasthörer

(1) Als Gasthörerin bzw. Gasthörer kann auf Antrag und im Rahmen der
vorhandenen Studienplatzkapazität jeweils für die Dauer eines Semesters
eingeschrieben werden, wer auf Grund seiner Vorbildung in der Lage ist, an
einzelnen Lehrveranstaltungen in der Universität mit Verständnis teilzunehmen.
 $ 5 gilt sinngemäß.
(2) Die Einschreibung als Gasthörerin bzw. Gasthörer bedarf der Zustimmung
 der Lehrperson, an deren Lehrveranstaltung die Bewerberin bzw. der
3ewerber teilnehmen will. Die Zustimmung kann für bestimmte Lehrveranstaltungen
 durch eine allgemeine Bestimmung ersetzt werden. In den Fällen
des 8 89 UG ist die Zustimmung der für das weiterbildende Studium zuständigen
 Einrichtung erforderlich.
(3) Dem Antrag sind beizufügen:
1. der von der Bewerberin bzw. vom Bewerber ausgefüllte und unterschriebene
 Datenbogen,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.