Full text : 1993 (0037)

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(2) Der Antrag muß das Fachgebiet bezeichnen, für das die Venia legendi
erstrebt wird.
(3) Dem Antrag sind beizufügen:
1. eine Darstellung des Lebenslaufes und insbesondere des wissenschaftlichen
 Werdeganges des Bewerbers;
2. der Nachweis über die Erfüllung der in $ 4 Abs. 1 Nr. 2 genannten Voraussetzung
 im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift;
3. ein Exemplar der Dissertation;
4. ein Verzeichnis sämtlicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen des
Bewerbers;
5. ein Verzeichnis der bisher von dem Bewerber abgehaltenen Lehrveranstaltungen;

6. sechs maschinengeschriebene oder gedruckte, geheftete oder gebundene
 und paginierte Exemplare der Habilitationsschrift oder der Schriften
nach 8 1 Abs. 2 Satz 2;
7. drei Themenvorschläge für das Kolloquium mit kurzer Erläuterung:
B. eine Erklärung des Bewerbers darüber, ob und gegebenenfalls wann und
wo er bereits einen Antrag auf Eröffnung eines Habilitationsverfahrens
gestellt hat.

(4) Der Habilitationsausschuß kann für kostspieliges Bild-, Karten- oder Notenmaterial
 sowie für handschriftliche Texte in fremdem Schriftbild auf Antrag
 des Bewerbers die Vorlage in einfacher Ausfertigung zulassen.

(5) Der Bewerber kann seinem Antrag weitere Zeugnisse und weitere Unterlagen
 beifügen, die über seine bisherige wissenschaftliche Tätigkeit und
seine Lehrerfahrungen Auskunft geben.

(6) Der Habilitationsantrag kann zurückgezogen werden, solange dem Bewerber
 noch kein Bescheid über die Eröffnung des Habilitationsverfahrens
zugestellt worden ist. Es gilt der Poststempel der Zustellung. Der Habilitationsantrag
 gilt in diesem Falle als nicht gestellt. Wird der Habilitationsantrag
nach der Eröffnung des Habilitationsverfahrens zurückgezogen, so gilt er als
abgelehnt.

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Eröffnung des Habilitationsverfahrens
(1) Nach Eingang des Habilitationsantrages beauftragt der Dekan einen Professor
 oder mehrere Professoren des Fachgebietes, für das die Venia legendi
 erstrebt wird, dem Habilitationsausschuß über den Bewerber, über
seine wissenschaftlichen Arbeiten und über die für das Kolloquium vorgeschlagenen
 Themen zu berichten.
            
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