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il. Diplomprüfung
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Ziel und Umfang
(1) Die Diplomprüfung besteht aus sechs Fachprüfungen und der Diplomar
beit.
(2) Die Fachprüfungen erstrecken sich auf drei Pflichtfächer, ein Wahlpflicht
fach, ein Vertiefungsfach und das Ergänzungsfach.
(3) Pflichtfächer sind
— Computerlinguistik | (Formalismen unc Systeme im Bereich Grammatik
und Lexikon)
Computerlinguistik I (Formalismen und Systeme im Bereich Semantik
und Pragmatik)
— Informatik/Künstliche Intelligenz
(4) Wahlpflichtfächer sind
— Maschinelle Übersetzung
— Generierung
— Dialogsysteme
(5) Das Vertiefungsfach kann nach Studienangebot und in Absprache mit
dem Prüfer gewählt werden. Es handelt sich um eine Vertiefung und/oder
Spezialisierung eines Pflicht- oder Wahlpflichtfaches oder eines Gebietes
im Grenzbereich eines oder mehrerer Pflicht- und Wahlpflichtfächer. Das
Vertiefungsfach wird zusammen mit dem Pflicht- oder Wahlpflichtfach, dem
es zugeordnet ist, gemeinsam in einer sechzigminütigen mündlichen Prüfung
geprüft.
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Zulassung
(1) Die Zulassung zur Diplomprüfung setzt voraus
1. das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen
Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder vor
der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
2. das Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung im Studiengang
Computerlinguistik an der Universität des Saarlandes oder den Nachweis
einer sonstigen gleichwertigen Prüfungsleistung. ;
(2) Die Zulassung zur Diplomprüfung wird mit der Meldung zur ersten Fach
prüfung beantragt.