Full text : 1992 (0036)

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1 — „sehr gut“: eine hervorragende Leistung;
2 — „gut“; eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforde
rungen liegt;
„Defriedigend“: eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderunger
entspricht;
— „ausreichend“: eine Leistung, die trotz ihrer Mängen noch den Anforde
rungen genügt;
5 — „Nicht ausreichend“: eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den
Anforderungen nicht mehr genügt.
Zur differenzierten Bewertung einer Prüfungsleistung können durch Erniedrigen
 oder Erhöhen der einzelnen Noten um 0,3 Zwischenwerte gebildel
werden; die Noten 0,7; 4,3 und 5,3 sind ausgeschlossen.

A

(2) Eine Fachprüfung ist bestanden, wenn sie mit mindestens „ausreichend
(4,0) bewertet worden ist.

(3) Die Gesamtnote wird als gewichteter Mittelwert gebildet, wobei nur die
erste Stelle hinter dem Komma ohne Rundung berücksichtigt wird. Die Gesamtnote
 lautet:
Bei einem Durchschnitt bis 1,5: „sehr gut“,
bei einem Durchschnitt über 1,5 bis 2,5: „gut“,
bei einem Durchschnitt über 2,5 bis 3,5: „befriedigend“
bei einem Durchschnitt über 3,5 bis 4,0: „ausreichend“
bei einem Durchschnitt über 4.0: „nicht ausreichend“

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Wiederholung von Prüfungen

(1) Eine nicht bestandene Fachprüfung kann in der Regel zweimal wieder
holt werden. Fehlversuche an anderen Hochschulen sind anzurechnen.
(2) Wird eine nicht bestandene Fachprüfung aus vom Kandidaten/von de!
Kandidatin zu vertretenden Gründen nicht innerhalb von zwei Jahren wiederholt,
 gilt die Diplom-Vorprüfung bzw. die Diplomprüfung insgesamt als
nicht bestanden.
(3) Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.
(4) Eine nicht mit mindestens „ausreichend“ bewertete Diplomarbeit kann
einmal wiederholt werden. Die Ausgabe eines neuen Themas muß inner
halb eines halben Jahres nach Bekanntgabe der Bewertung beantragt werden.
 Wird die Frist aus vom Kandidaten/von der Kandidatin zu vertretenden
Gründen nicht eingehalten, so gilt die Diplomprüfung als insgesamt nicht
bestanden.
            
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