ar
6) Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 besteht ein
Rechtsanspruch auf Anerkennung. Die Anerkennung von Studienzeiten,
Studienleistungen und Prüfungsleistungen, die im Geltungsbereich des
Hochschulrahmengesetzes erbracht wurden, erfolgt von Amts wegen. Der
Student/die Studentin hat die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen
‚orzulegen.
7) Zuständig für die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und
Prüfungsleistungen nach den Absätzen 1 bis 3 ist der Prüfungsausschuß.
Vor Entscheidungen über die Gleichwertigkeit ist ein zuständiger Fachverteter/eine
zuständige Fachvertreterin zu hören.
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Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
1) Eine Fachprüfung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn der
Kandidat/die Kandidatin zu einem Prüfungstermin ohne triftige Gründe nicht
arscheint oder wenn er/sie nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe
von der Prüfung zurücktritt.
(2) Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe
müssen dem Prüfungsausschuß unverzüglich schriftlich angezeigt und
glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit des Kandidaten/der Kandidatin
<ann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Werden die
äaründe anerkannt, so wird ein neuer Termin anberaumt.
3) Versucht ein Kandidat/eine Kandidatin, das Ergebnis einer Fachprüfung
Jurch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinlussen,
gilt die betreffende Fachprüfung als mit „nicht ausreichend“ (5,0)
bewertet.
4) Der Kandidat/die Kandidatin kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen
‚erlangen, daß eine Entscheidung nach Absatz 3 vom Prüfungsausschuß
überprüft wird. Belastende Entscheidungen nach Absatz 3 sind dem Kandi-Jaten/der
Kandidatin unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu begründen.
Dem Kandidaten/der Kandidatin ist die Gelegenheit zu rechtlichem Gehör
Zu geben.
88
Bewertung der Prüfungsleistungen
1) Die Noten für die einzelnen Prüfungsleistungen werden von den jeweili-Jen
Prüfern/Prüferinnen festgesetzt. Für die Bewertung der einzelnen Prü-Ungsleistungen
sind folgende Noten zu verwenden: