Full text : 1992 (0036)

(6 —

Nr.

16

17

i8

ig

Abfall-SCHHISSBI


53502

71927

25106

Bezeichnung

Pharmaabfälle

Kunststoff
mpbähnisse

Metailemballagen


sonstige
Abfälle

Verpackung

30-L-Spannringfässer


separate Aufbeyahrung

z3emäß 4.2

Srläuterung

Produktionsabfälle pharmazeutischer Erzeugnisse
Altmedikamente

nach Rücksprache mit Herrn Beutel (Tel. 27281

nach Rücksprache mit Herrn Beutel (Tel. 2728)

nach Rücksprache mit dem Entsorgunagsbeauftragten

GefStoffV GGVS N

Xn Aid

1) Abfailschlüssel nach Abfallbestimmungs-Verordnung vom 3. April 1990
2) Desaktivierung durch Oxidation mit Wasserstoffperoxid oder Hypochlorid
31 Laborchemikalienreste
Flüssigkeiten und Feststoffe sowie Stoffe mit gegensätzlicher Reaktivität (z.B. Oxidationsmittel und Reduktionsmittel) sind voneinander zu trennen
weiteren sind selbstentzündliche und brandfördernde Substanzen voneinander getrennt zu sammeln. Brisante Chemikalien (z.B. Butyllithium, Ethe
Peroxiden) sind, wenn möglich, selbst zu desaktivieren.
4) siehe Richtlinie für die Beseitigung chemischer Abfälle
5) Diese Öle dürfen nicht mehr als 20 ppm PCB und/oder 0,5 % Gesamt-Chlor enthalten.
            
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