(6 —
Nr.
16
17
i8
ig
Abfall-SCHHISSBI
53502
71927
25106
Bezeichnung
Pharmaabfälle
Kunststoff
mpbähnisse
Metailemballagen
sonstige
Abfälle
Verpackung
30-L-Spannringfässer
separate Aufbeyahrung
z3emäß 4.2
Srläuterung
Produktionsabfälle pharmazeutischer Erzeugnisse
Altmedikamente
nach Rücksprache mit Herrn Beutel (Tel. 27281
nach Rücksprache mit Herrn Beutel (Tel. 2728)
nach Rücksprache mit dem Entsorgunagsbeauftragten
GefStoffV GGVS N
Xn Aid
1) Abfailschlüssel nach Abfallbestimmungs-Verordnung vom 3. April 1990
2) Desaktivierung durch Oxidation mit Wasserstoffperoxid oder Hypochlorid
31 Laborchemikalienreste
Flüssigkeiten und Feststoffe sowie Stoffe mit gegensätzlicher Reaktivität (z.B. Oxidationsmittel und Reduktionsmittel) sind voneinander zu trennen
weiteren sind selbstentzündliche und brandfördernde Substanzen voneinander getrennt zu sammeln. Brisante Chemikalien (z.B. Butyllithium, Ethe
Peroxiden) sind, wenn möglich, selbst zu desaktivieren.
4) siehe Richtlinie für die Beseitigung chemischer Abfälle
5) Diese Öle dürfen nicht mehr als 20 ppm PCB und/oder 0,5 % Gesamt-Chlor enthalten.