Full text : 1992 (0036)

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II. Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
(Fachhochschule):

Fach/Studiengang

1. Architektur

2. Betriebswirtschaftslehre
3. Elektrotechnik
4. Informatik

5. Maschinenbau

5. Wirtschaftsingenieurwesen
7. Bauingenieurwesen

WS
1992/93

7

160

15

SO

120

R7

N

ES
1993

3

7)

60

Insgesamt


47

160
115
60

120

87

60

dd.

(1) Die Zulassung von Studierenden höherer Fachsemester
erfolgt für die in das Verfahren der Zentralstelle einbezogenen
 und die nicht einbezogenen Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen
 für jedes Studienjahr des jeweiligen
Studiengangs unbeschadet der Regelungen in Absatz 2 und
3 bis zu der für Studienanfänger festgesetzten Zulassungszahl,
 soweit durch Abgänge Studienplätze frei geworden
sind.

2) Ist die Zulassungszahl für Studienanfänger in einem
Studiengang unter Einbeziehung einer Schwundquote
gemäß $ 16 der Verordnung über die Kapazirätsermittlung,
die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen
 vom 15. Juni 1983 (Amtsbl. S. 361), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 7. April 1992 (Amtsbl. S.
4198), erhöht worden, so erfolgt die Zulassung von Studierenden
 höherer Fachsemester unbeschadet der Regelung in
Absatz 3 bis zu den Zulassungszahlen, die sich bei gleichmäßiger
 Aufteilung des Schwundes auf die einzelnen höheren
 Fachsemester ergeben.

(3) Im Studiengang Medizin gelten für höhere Fachsemester
 folgende Zulassungszahlen:
            
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