=
=
II. Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
(Fachhochschule):
Fach/Studiengang
1. Architektur
2. Betriebswirtschaftslehre
3. Elektrotechnik
4. Informatik
5. Maschinenbau
5. Wirtschaftsingenieurwesen
7. Bauingenieurwesen
WS
1992/93
7
160
15
SO
120
R7
N
ES
1993
3
7)
60
Insgesamt
47
160
115
60
120
87
60
dd.
(1) Die Zulassung von Studierenden höherer Fachsemester
erfolgt für die in das Verfahren der Zentralstelle einbezogenen
und die nicht einbezogenen Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen
für jedes Studienjahr des jeweiligen
Studiengangs unbeschadet der Regelungen in Absatz 2 und
3 bis zu der für Studienanfänger festgesetzten Zulassungszahl,
soweit durch Abgänge Studienplätze frei geworden
sind.
2) Ist die Zulassungszahl für Studienanfänger in einem
Studiengang unter Einbeziehung einer Schwundquote
gemäß $ 16 der Verordnung über die Kapazirätsermittlung,
die Curricularnormwerte und die Festsetzung von Zulassungszahlen
vom 15. Juni 1983 (Amtsbl. S. 361), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 7. April 1992 (Amtsbl. S.
4198), erhöht worden, so erfolgt die Zulassung von Studierenden
höherer Fachsemester unbeschadet der Regelung in
Absatz 3 bis zu den Zulassungszahlen, die sich bei gleichmäßiger
Aufteilung des Schwundes auf die einzelnen höheren
Fachsemester ergeben.
(3) Im Studiengang Medizin gelten für höhere Fachsemester
folgende Zulassungszahlen: