Full text : 1992 (0036)

A

Anlage 5 zur Einfahr- und Parkordnung
Der Rektor der Hochschule für Technik und Wirtschaft

Entzug
—ı ‚ormlichen Einfahr- und Parkerlaupnis

A

Herr/Frau

Ihnen wurde für das Fahrzeug
mit dem pol. Kennzeichen
die förmliche Erlaubnis erteilt, in das Hochschulgelände einzufahren und
dort zu parken.
Innerhalb der letzten sechs Monate wurden folgende Verwarnungen ausgesprochen,
 die gemäß Anlage 4 EPO bewertet wurden:

Verwarnungen

Punkte

insgesami

Gemäß $ 9 Abs. 1 EPO wird Ihnen die förmliche Einfahrerlaubnis hiermit
entzogen. .
Die Plakette sowie die Magnetkarte sind unverzüglich zurückzugeben ($ 9
Abs. 2 EPO}.
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats
Widerspruch beim Rektor der HTW einlegen.

Saarbrücken, den

1

in

A
            
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