Anlage 1 zur Einfahr- und Parkordnung
Parkberechtigungsschein
Der Fahrer des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen
st berechtigt das Fahrzeug auf dem Hochschulgelände in der Goebenstra-Be
/ am Waldhausweg am 199
n der Zeit von ______.
abzustellen.
Die Parkberechtigung ist nur gültig, wenn der Parkberechtigungsschein sofort
nach Abstellen des Fahrzeugs gut sichtbar am Fahrzeug angebracht
wird. Andernfalls muß mit dem kostenpflichtigen Abschleppen des Fahr-Zeugs
gerechnet werden.
Der Rektor der Hochschule
für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Der Fahrer des 0.a. Fahrzeugs hat von den Bestimmungen der Einfahr- und
Parkordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Kenntnis genommen und verpflichtet sich, diese Bestimmungen einzuhaljen.
Saarbrücken, den
IC
Uaterschefi‘