Full text : 1992 (0036)

Anlage 1 zur Einfahr- und Parkordnung

Parkberechtigungsschein

Der Fahrer des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen

st berechtigt das Fahrzeug auf dem Hochschulgelände in der Goebenstra-Be
 / am Waldhausweg am 199
n der Zeit von ______.
abzustellen.

Die Parkberechtigung ist nur gültig, wenn der Parkberechtigungsschein sofort
 nach Abstellen des Fahrzeugs gut sichtbar am Fahrzeug angebracht
wird. Andernfalls muß mit dem kostenpflichtigen Abschleppen des Fahr-Zeugs
 gerechnet werden.

Der Rektor der Hochschule
für Technik und Wirtschaft des Saarlandes

Der Fahrer des 0.a. Fahrzeugs hat von den Bestimmungen der Einfahr- und
Parkordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Kenntnis genommen und verpflichtet sich, diese Bestimmungen einzuhaljen.


Saarbrücken, den

IC

Uaterschefi‘
            
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