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Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung von
Zulassungszahlen für die in das Verfahren der Zentralstelle
einbezogenen Studiengänge an der Universität des Saarlandes
für das Sommersemester 1992 vom 4. Dezember 1991
(Amtsbl. S. 1337)
Vom 20. März 1992
(AmtsbIl. S. 386}
Auf Grund des $ 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Zustimmung
zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
vom 24. September 1986 (Amıtsbl. S. 1021), geändert
durch Gesetz vom 8. März 1989 (Amtsbl. S. 609), verordnet
das Ministerium für Wissenschaft und Kultur:
Artıkel
]
Die Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen
für die in das Verfahren der Zentralstelle einbezogenen
Studiengänge an der Universität des Saarlandes für das
Sommersemester 1992 vom 4. Dezember 1991 (Amtsbl.
S. 1337) wird wie folgt geändert:
In $ 1 Nr. 5 wird die Zahl „23“ durch die Zahl „24“
ersetzt.
Artikel I]
Diese Verordnung tritt rückwirkend zum 20. Dezember
1991 in Kraft.
Saarbrücken, den 20. März 1992
Der Minister
für Wissenschaft und Kultur
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cuf. Dr. Breitenbach