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Zweite Ordnung zur Änderung der Ordnung
über die Gliederung der Universität in Fachbereiche
Vom 13. November 1991
Die Universität des Saarlandes hat gemäß 8 35 Abs. 2 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) vom 8. März 1989
(Amtsbl. S. 609) folgende Ordnung zur Änderung der Ordnung über die Gliederung
der Universität in Fachbereiche vom 25. Oktober 1989 (Dienstbl.
1990, S. 119) in der Fassung der Änderungsordnung vom 25. April 1990
'Dienstbi. S. 232) erlassen, die nach Zustimmung durch das Ministerium für
Wissenschaft und Kultur hiermit verkündet wird:
Artikel 1
In $ 3 der Ordnung über die Gliederung der Universität in Fachbereiche wird
unter dem Abschnitt von Fachbereich 11 die Fachrichtungsbezeichnung der
Fachrichtung 11.4 „Anorganische Analytik und Radiochemie“ durch die
Fachrichtungsbezeichnung „Anorganische und Analytische Chemie und
Radiochemie“ ersetzt.
Artikel 2
1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Dienstbiatt der
Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
(2) Der Universitätspräsident wird ermächtigt, die Ordnung über die Gliedetung
der Universität in Fachbereiche in der sich aus dieser Änderungsordnung
ergebenden Fassung im Dienstblatt der Hochschulen des Saarlandes
bekanntzugeben.
Saarbrücken, 30. Januar 1992
Der Universitätspräsident
In Vertretung
Univ.-Prof, Dr. jur. Günther Hönn
(Vizepräsident für Lehre und Studium!