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Verordnung
über die Festsetzung von Zulassungszahlen für die in das
Verfahren der Zentralstelle einbezogenen Studiengänge an
der Universität des Saarlandes
für das Sommersemester 1992
Vom 4. Dezember 1991
(Amtsbl. 1991, S. 1337)
Auf Grund des $ 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Zustimmung
zum Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen
vom 24. September 1986 (Amtsbl. S. 1021), geändert
durch Gesetz vom 8. März 1989 (Amıtsbl. S. 609), verordnet
das Ministerium für Wissenschaft und Kultur:
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Für das Sommersemester 1992 werden die Zulassungszahlen
für die in das Verfahren der Zentralstelle für die
Vergabe von Studienplätzen einbezogenen Studiengänge an
der Universität des Saarlandes mit dem Abschluß Diplom,
Magister, Promotion (als erstem Abschluß) oder Staatsexamen
(ohne Lehrämter) wie folgt festgesetzt:
1. Bertriebswirtschaftslehre
2. Biologie
3. Informatik
4. Medizin
5. Pharmazie
6. Psychologie
7. Volkswirtschaftslehre
8. Zahnmedizin
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Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
Kraft
Saarbrücken, den 4. Dezember 1991
Der Minister
für Wissenschaft und Kultur
Prof. Dr. Breitenbach