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Fachbereichsrat beschlossen und in geeigneter Form bekanntgegeven
wird.
2) Der Studienplan enthält nähere Angaben über die Art und den
Umfang der Lehrveranstaltungen sowie eine Empfehlung für einen
zweckmäßigen Aufbau des Studiums.
3) Der Studienplan geht davon aus, daß das Studium in einem Winiersemester
begonnen wird.
V. Sc 7luß- und Übergangsbestimmungen
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Inkrafttreten
Diese Studienordnung für den Diplom-Studiengang Computerlinguistiktritt
am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Dienstblatt der Hochschulen
des Saarlandes in Kraft.