Full text : 1992 (0036)

95 —

Fachbereichsrat beschlossen und in geeigneter Form bekanntgegeven
 wird.
2) Der Studienplan enthält nähere Angaben über die Art und den
Umfang der Lehrveranstaltungen sowie eine Empfehlung für einen
zweckmäßigen Aufbau des Studiums.
3) Der Studienplan geht davon aus, daß das Studium in einem Winiersemester
 begonnen wird.

V. Sc 7luß- und Übergangsbestimmungen
88
Inkrafttreten

Diese Studienordnung für den Diplom-Studiengang Computerlinguistiktritt
 am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Dienstblatt der Hochschulen
 des Saarlandes in Kraft.
            
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