Full text : 1992 (0036)

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(4) In den Pflichtfächern ist die Teilnahme an den folgenden Veranstaltungen
obligatorisch:
Computerlinguistik I: Grammatiktheorie 2 SWS (V)
Computerlinguistik Il: Semantik 2 SWS (V)
Informatik/Künstliche Intelligenz: Künstliche Intelligenz 6 SWS (4 V +2 Ü)
(5) Das Vertiefungsfach kann nach Studienangebot und in Absprache mit
dem Prüfer/der Prüferin gewählt werden. Es handelt sich um eine Vertiefung
und/oder Spezialisierung eines Pflicht- oder Wahlpflichtfaches oder eines
Gebietes im Grenzbereich eines oder mehrerer Pflicht- und Wahlpflichtfächer
 durch den Besuch von zusätzlichen Veranstaltungen im Umfang von
6SWS.

(6) Im Softwareprojekt soll eine umfangreichere computerlinguistische Aufgabenstellung
 unter Anleitung bearbeitet und implementiert werden.
(7) Unter den weiteren Veranstaltungen soll mindestens eine Veranstaltung
zum Themenbereich „Computerlinguistik/Künstliche Intelligenz und Gesellschaft“
 besucht werden.

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Ordnungsgemäßes Studium, Studienleistungen
(1) Es sind Lehrveranstaltungen aus Pflichtfächern, Wahlpflicht-, Vertiefungs-
 und Ergänzungsfach sowie weitere Lehrveranstaltungen im angegebenen
 Umfang zu besuchen.
(2) Nach der Prüfungsordnung sind folgende Leistungen zu erbringen:
a) vier Hauptseminarscheine, davon mindestens je einer aus den beiden
Pflichtächern Computerlinguistik | und II und aus dem Vertiefungsfach
b} die erfolgreiche Durchführung eines Softwareprojektes
c) ein Leistungsnachweis aus dem Ergänzungsfach
(3) Zusätzlich ist eine berufspraktische Tätigkeit im zeitlichen Gesamtumfang
 von 6 Wochen nachzuweisen. Die näheren Regelungen zur berufspraktischen
 Tätigkeit und zu ihrem Nachweis sind in den vom Fachbereich
zu erlassenden Richtlinien enthalten.

IV. Studienplan

Studienplan

S

7

(1) Der Fachbereich Neuere Sprach- und Literaturwissenschaften erstellt
auf der Grundlage dieser Studienordnung einen Studienplan, der vom
            
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