Full text : 1992 (0036)

1. je ein Ubungsschein Mathematische Grundlagen der Computerlinguistik
 | und II
2. je ein Übungsschein Informatik | und II
3. ein Übungsschein im Programmierkurs, sowie je ein Schein in
Phonetik/Phonologie und in Pragmatik/Texttheorie
4. zwei computerlinguistische Proseminarscheine
5. zwei Leistungsnachweise zur Struktur einer Fremdsprache
6. ein Leistungsnachweis im Ergänzungsfach
(2) Die Erteilung der Nachweise gemäß Absatz 1 setzt voraus, daß in
den betreffenden Lehrveranstaltungen ausreichende schriftliche
und/ oder mündliche, im Programmierkurs praktische Leistungen erbracht
 worden sind. Die für die Vergabe dieser Scheine im einzelnen
zu erbringenden Studienieistungen werden zu Beginn der entsprechenden
 Lehrveranstaltungen bekanntgegeben.

il. Zweiter Studienabschnitt
85
Lehrveranstaltungen und Studienfächer
(1) Der zweite Studienabschnitt umfaßt Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang
 von 60 SWS. Er gliedert sich in
1. drei Pflichtfächer (je 8 SWS)
2. ein Wahlpflichtfach (6 SWS)
3. ein Vertiefungsfach (6 SWS)
4. ein Softwareprojekt (8 SWS)
5. das Ergänzungsfach (8 SWS) sowie
6. weitere Veranstaltungen im Umfang von 8 SWE
(2) Pflichtfächer sind
—Computerlinguistik | (Formalismen und Systeme im Bereich
Grammatik und Lexikon)
-Computerlinguistik Il (Formalismen und Systeme im Bereich Semantik
 und Pragmatik)
—Informatik/Künstliche Intelligenz
(3) Wahlpflichtfächer sind
—Generierung _
—Maschinelle Übersetzung
—Dialogsysteme
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.