1. je ein Ubungsschein Mathematische Grundlagen der Computerlinguistik
| und II
2. je ein Übungsschein Informatik | und II
3. ein Übungsschein im Programmierkurs, sowie je ein Schein in
Phonetik/Phonologie und in Pragmatik/Texttheorie
4. zwei computerlinguistische Proseminarscheine
5. zwei Leistungsnachweise zur Struktur einer Fremdsprache
6. ein Leistungsnachweis im Ergänzungsfach
(2) Die Erteilung der Nachweise gemäß Absatz 1 setzt voraus, daß in
den betreffenden Lehrveranstaltungen ausreichende schriftliche
und/ oder mündliche, im Programmierkurs praktische Leistungen erbracht
worden sind. Die für die Vergabe dieser Scheine im einzelnen
zu erbringenden Studienieistungen werden zu Beginn der entsprechenden
Lehrveranstaltungen bekanntgegeben.
il. Zweiter Studienabschnitt
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Lehrveranstaltungen und Studienfächer
(1) Der zweite Studienabschnitt umfaßt Lehrveranstaltungen im Gesamtumfang
von 60 SWS. Er gliedert sich in
1. drei Pflichtfächer (je 8 SWS)
2. ein Wahlpflichtfach (6 SWS)
3. ein Vertiefungsfach (6 SWS)
4. ein Softwareprojekt (8 SWS)
5. das Ergänzungsfach (8 SWS) sowie
6. weitere Veranstaltungen im Umfang von 8 SWE
(2) Pflichtfächer sind
—Computerlinguistik | (Formalismen und Systeme im Bereich
Grammatik und Lexikon)
-Computerlinguistik Il (Formalismen und Systeme im Bereich Semantik
und Pragmatik)
—Informatik/Künstliche Intelligenz
(3) Wahlpflichtfächer sind
—Generierung _
—Maschinelle Übersetzung
—Dialogsysteme