Full text : 1991 (0035)

f af —-5.

 $ 23 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte „30. Juni
1991” durch die Worte „30. Juni 1992“ ersetzt.

5) In Absatz 3 wird die Angabe „86 Abs. 3 Nr. 5”
durch die Angabe „S 6 Abs. 3 Nr. 6“ ersetzt.

c) In Absatz 4 wird die Angabe „$ 6 Abs. 3 Nr. 4“ durch
die Angabe „8 6 Abs. 3 Nr. 5* ersetzt.
d) In Absatz 5 Satz 1 werden das Wort „wurden“ durch
das Wort „wurde“ und die Worte „30. Juni 1992“
durch die Worte „30. Juni 1993“ ersetzt.
e) Absatz 5 Satz 2 wird gestrichen.

)) Folgender Absatz 5a wird eingefügt:

„(5a) Schriftliche Prüfungen nach den Vorschriften
der Approbationsordnung für Apotheker von 1971
und schriftliche Prüfungen nach dieser Verordnung
inden nach Maßgabe des 8 12 Abs. 1 Satz 1 und
Abs. 2 Satz 1 statt; 8 10 Abs. 3 und Abs. 5 ist für
alle daran beteiligten Prüflinge anwendbar.”

3) In Absatz 6 wird die Angabe „Absätze 1 und 5“
durch die Angabe „Absätze 1, 5 und 5a” ersetzt.

7?

In Anlage 13 (zu 8 17 Abs. 2} il. wird das Wort „Meßsysteme“
 durch das Wort „Maßsysteme“ ersetzt.

3

In Anlage 16 (zu 8 21 Satz 1) wird das Wort „Herr“
durch das Wort „Herrn“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
<rafi.

Der Bundesrat hat zugestimmt.

Zonn, den 19. Juni 194y1

Der Bundesminister für Gesundheit
Gerda Hasselfeldt
            
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