f af —-5.
$ 23 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte „30. Juni
1991” durch die Worte „30. Juni 1992“ ersetzt.
5) In Absatz 3 wird die Angabe „86 Abs. 3 Nr. 5”
durch die Angabe „S 6 Abs. 3 Nr. 6“ ersetzt.
c) In Absatz 4 wird die Angabe „$ 6 Abs. 3 Nr. 4“ durch
die Angabe „8 6 Abs. 3 Nr. 5* ersetzt.
d) In Absatz 5 Satz 1 werden das Wort „wurden“ durch
das Wort „wurde“ und die Worte „30. Juni 1992“
durch die Worte „30. Juni 1993“ ersetzt.
e) Absatz 5 Satz 2 wird gestrichen.
)) Folgender Absatz 5a wird eingefügt:
„(5a) Schriftliche Prüfungen nach den Vorschriften
der Approbationsordnung für Apotheker von 1971
und schriftliche Prüfungen nach dieser Verordnung
inden nach Maßgabe des 8 12 Abs. 1 Satz 1 und
Abs. 2 Satz 1 statt; 8 10 Abs. 3 und Abs. 5 ist für
alle daran beteiligten Prüflinge anwendbar.”
3) In Absatz 6 wird die Angabe „Absätze 1 und 5“
durch die Angabe „Absätze 1, 5 und 5a” ersetzt.
7?
In Anlage 13 (zu 8 17 Abs. 2} il. wird das Wort „Meßsysteme“
durch das Wort „Maßsysteme“ ersetzt.
3
In Anlage 16 (zu 8 21 Satz 1) wird das Wort „Herr“
durch das Wort „Herrn“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in
<rafi.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Zonn, den 19. Juni 194y1
Der Bundesminister für Gesundheit
Gerda Hasselfeldt