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In 8 17 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 2. Halbsatz werden die
Worte „wegen eines Dienstes nach $ 13 Abs. 1 oder
Abs. 5“ durch die Worte „aus den in $ 13 Abs. 1 oder
Abs. 5 genannten Gründen“ ersetzt.
In $ 21 Abs. 2 werden am Ende des 1. Halbsatzes die
Worte „bzw. glaubhaft machen, daß sie eine Tätigkeit
nach $ 13 Abs. 1 Nr. 4 bis zu den genannten Zeitpunkten
mindestens 15 Monate ausgeübt haben werden“
eingefügt.
$ 24 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
„(4) Die Quote nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 für die
Zulassung von Ausländern, soweit sie nicht Bewerbern
mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung
vorbehalten ist, und die Quote nach Absatz 3 Satz I
Nr. 4 für die Auswahl nach dem Ergebnis des Auswahlgesprächs
werden nur im Hauptverfahren gebildet.“
£ 27 wird wie folgt geändert:
10.
3)
In Absatz 1] Satz 1 und Satz 4 1. Halbsatz werden
jeweils nach dem Wort „beantragten“ die Worte
„oder einen gleichnamigen“ eingefügt.
Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) In Satz 1 Nr. 4 werden nach dem Wort
„Dienst“ die Worte „nach $ 13 Abs. 1 Nr. 1
bis 3 oder Tätigkeit nach $ 13 Abs. 1 Nr. 4“
eingefügt.
In Satz 3 werden nach den Worten „Dienstes
nach $ 13 Abs. 1“ die Worte „Nr. 1 bis 3 oder
einer Tätigkeit nach $ 13 Abs. 1 Nr. 4“
eingefügt.
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+)
In Absatz 6 Satz 2 werden nach dem Wort
„Dienstes“ die Worte „oder einer Tätigkeit“ eingefügt.
4)
In Absatz 7 Satz 1 werden nach dem Wort „beantragten“
die Worte „oder einem gleichnamigen“
eingefügt.
In 8 30 Abs. 2 werden am Ende des 1. Halbsatzes die
Worte „bzw. glaubhaft machen, daß sie eine Tätigkeit
nach 8 13 Abs. 1 Nr. 4 bis zu den genannten Zeitpunk-