Full text : 1991 (0035)

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(2) Die Diplomarbeit kann von jedem / jeder Professor / Professorin, Hochschuldozenten
 / Hochschuldozentin, entpflichteten oder in den Ruhestand
versetzten Professor / Professorin, Honorarprofessor / Honorarprofessorin,
Privatdozenten / Privatdozentin, außerplanmäßigen und nicht beamteten
Professor / Professorin des Fachbereiches Ingenieurwissenschaften, der /
die im Fachgebiet Konstruktions- und Fertigungstechnik, Werkstoffmechanik
 oder Prozeßautomatisierung tätig ist, ausgegeben werden. Auf Antrag
kann der Prüfungsausschuß zulassen, daß die Diplomarbeit in einem anderen,
 in engem Zusammenhang mit dem Fach Konstruktions-und Fertigungstechnik
 stehenden Fach angefertigt wird. In diesem Fall muß die Diplomarbeit
 im Benehmen mit einer Person nach Satz 1 ausgegeben und betreut
werden.

[3) Auf Antrag vermittelt der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses
dem Kandidaten / der Kandidatin ein Thema für die Diplomarbeit.
(4) Das Thema der Arbeit und der Zeitpunkt der Ausgabe ist beim Prüfungssekretariat
 aktenkundig zu machen.

[5) Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt vier Monate. Sie kann in
begründeten Ausnahmefällen verlängert werden, höchstens jedoch um insgesamt
 zwei Monate.
6) Das Thema der Diplomarbeit kann von dem Kandidaten / der Kandidatin
nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Monate der Bearbeitungszeit
zurückgegeben werden.

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Annahme und Bewertung der Diplomarbeit

(1) Die Diplomarbeit ist fristgerecht in vier Exemplaren beim Prüfungssekreariat
 einzureichen; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen. Wird
die Diplomarbeit nicht fristgerecht eingereicht, gilt sie als mit „nicht ausreichend“
 (5,0) bewertet.
(2) Bei Einreichung der Arbeit hat der Kandidat / die Kandidatin schriftlich zu
versichern, daß er/sie die Arbeit selbständig verfaßt und keine anderen als
die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.
[3) Die Diplomarbeit wird in der Regel von mindestens zwei Prüfern bewertet
der Hochschullehrer / die Hochschullehrerin, der/die gemäß 8 24 Abs. 2
das Thema der Diplomarbeit festgelegt hat, ist zum Prüfer zu bestellen. Der
zweite Prüfer wird von dem /der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
bestellt. Einer der Prüfer muß Professor / Professorin des Fachbereiches In-
            
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