Ad
7) Die im Rahmen einer nicht bestandenen Fach- oder Teilfachprüfung erorachten
Prüfungsleistungen werden bei einer Wiederholung nicht berücksichtigt.
8) Eine nicht mit mindestens „ausreichend“ (=kann
einmal wiederholt werden.
Dipomarbeit
%
a
olom-Vorprüfung
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Zulassung
1) Die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung wird mit der Meldung zur ersten
-ach- oder Teilfachprüfung beantragt. Die Meldung zur ersten Fach- oder
Teilfachprüfung soll im zweiten Fachsemester erfolgen.
2) Die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung setzt das Zeugnis der allgemeinen
Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder
ain durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als
Jleichwertig anerkanntes Zeugnis voraus.
813
Gliederung und Zulassungsverfahren
(1) Die Diplom-Vorprüfung besteht aus zehn Fachprüfungen nach $ 14 Abs.
2, Die Fachprüfung in Höhere Mathematik ist in zwei Teilfachprüfungen gegliedert.
(2) Die Zulassung zu jeder Fach- oder Teilfachprüfung kann gesondert beantragt
werden.
(3) Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich beim Prüfungssekretariat zu stel-‚en.
Dem Antrag sind beizufügen:
!, Die Nachweise über das Vorliegen der in 8 15 genannten Zulassungsvoraussetzungen,
2. das Studienbuch oder entsprechende Unterlagen,
3. beider Anmeldung zur Diplom-Vorprüfung eine Erklärung darüber, ob der
Kandidat /die Kandidatin bereits eine Diplom-Vorprüfung oder eine Di-Plomprüfung
im Studiengang Konstruktions- und Fertigungstechnik oder
einem verwandten Studiengang an einer wissenschaftlichen Hochschule
im Geltungsbereich des Grundgesetzes nicht bestanden hat oder ob er /
sie sich in einem schwebenden Zulassungsverfahren befindet.
(4) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuß oder in seinem
Auftrag dessen Vorsitzender / Vorsitzende.